
Michael B., Darmstadt, fragt:
Ich habe eine befristete Anstellung bis Ende Oktober. Eine Verlängerung steht in Aussicht, wurde mir aber noch nicht zugesichert. Wann muss ich mich spätestens bei der Arbeitsagentur melden?
Idee für mich antwortet:
Es ist Ihre Pflicht als Arbeitnehmer, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das rechtzeitig tun, selbst wenn Sie dann doch eine Vertragsverlängerung erhalten. Es kann aber auch nicht schaden, beim Arbeitgeber freundlich auf den Termindruck hinzuweisen, vielleicht erhalten Sie dann ja sogar rechtzeitig eine Zusage