Befristeter Vertrag: Wann sollte man sich bei der Agentur für Arbeit melden?

Befristeter Vertrag: Wann sollte man sich bei der Agentur für Arbeit melden?

Ob in Sachen Gesundheit, Beziehung, Haushalt, Recht, Familie, Bildung, Karriere oder Job — das Leben hält so einige Fragen für uns bereit. Nicht immer können wir uns diese selbst beantworten. Die Experten auf Idee für mich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie einmal nicht weiterkommen. Wir beantworten Ihre Fragen! Heute zum Thema „befristeter Arbeitsvertrag".

Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden?© fotolia
Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?

Michael B., Darmstadt, fragt:

Ich habe eine befristete Anstellung bis Ende Oktober. Eine Verlängerung steht in Aussicht, wurde mir aber noch nicht zugesichert. Wann muss ich mich spätestens bei der Arbeitsagentur melden?

Idee für mich antwortet:

Es ist Ihre Pflicht als Arbeitnehmer, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das rechtzeitig tun, selbst wenn Sie dann doch eine Vertragsverlängerung erhalten. Es kann aber auch nicht schaden, beim Arbeitgeber freundlich auf den Termindruck hinzuweisen, vielleicht erhalten Sie dann ja sogar rechtzeitig eine Zusage

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