Neue Pflegesätze 2017: Das ändert sich in diesem Jahr

Neue Pflegesätze 2017: Das ändert sich in diesem Jahr

Mit dem 1. Januar 2017 trat die größte aller Pflegereformen in Kraft, die die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Patienten komplett verändert. Die vormaligen Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 sind jetzt fünf Pflegegrade. Was genau ändert sich mit den neuen Pflegesätzen 2017 noch? Wir klären auf.

Die neuen Pflegesätze 2017 bringen einige Änderungen mit sich© fotolia
Die neuen Pflegesätze 2017 bringen einige Änderungen mit sich. Das müssen Sie jetzt darüber wissen.

Rund 2,7 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Für all jene Patienten sowie deren Angehörige gelten neue Pflegesätze ab 2017. Von 2,7 Millionen Pflegebedürftigen werden alleine 70,9 Prozent zu Hause versorgt – das sind ca. 1,9 Millionen Personen. Die restlichen 29,1 Prozent werden vollstationär in Heimen betreut. Bis 2030 rechnet das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung mit einem Anstieg an Pflegebedürftigen auf 3,5 Millionen Menschen. Schon lange war klar: An dem bestehenden Pflegegesetz muss sich etwas ändern. Was genau bedeutet das im Einzelnen? So sieht die Pflege 2017 aus.

Welches ist das Ziel der neuen Pflegesätze 2017?

Die Pflege ab 2017 zielt vor allem auf die Angleichung von körperlich und geistig Benachteiligten ab. Denn bei den bisher geltenden Pflegestufen wurden vor allem körperlich Betroffene berücksichtigt. Mit der Reform bekommen nun auch Betroffene mehr Leistungen, die im Alltag eingeschränkt sind, wie es zum Beispiel bei Demenzkranken der Fall ist. Sie erhalten ab 2017 bis zu 609 Euro im Monat mehr.

Und was ändert sich ab Januar 2017 genau?

Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung sollen an die Bedürfnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen genauer angepasst werden. Konkret heißt das: Statt der drei Pflegestufen, bei denen viele Pflegebedürftige nicht berücksichtigt wurden, gibt es nun fünf Pflegegrade. Menschen mit psychischen Erkrankungen rücken viel stärker in den Fokus.

Was muss ich tun, wenn ich bereits Pflegegeld erhalte?

Nichts. Sie müssten bereits Ende 2016 einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse bekommen haben, in dem alle nötigen Informationen über die neuen Pflegesätze 2017 stehen. Sie werden automatisch in den neuen Pflegegrad eingestuft. Ganz konkret heißt das: Beeinträchtigte mit Pflegestufe I erhalten nun Pflegegrad 2, die Pflegestufe II wird zu Pflegegrad 3 und die Pflegestufe III zu Pflegegrad 4. Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag werden von ihrer jetzigen Pflegestufe in den übernächsten Pflegegrad eingestuft. Es gibt außerdem den neuen Pflegegrad I. Er ist für Menschen gedacht, die noch nicht pflegebedürftig sind, aber Unterstützung im Alltag brauchen. Diese rund 200.000 Personen wurden bisher nicht berücksichtigt. Sie können aber ab Januar einen Antrag stellen, sodass sie in der Pflege ab 2017 berücksichtigt werden.

Und was ändert sich für Pflegebedürftige im Heim?

Für alle, die bereits in einem Pflegeheim leben, ändert sich nichts. Wer aber 2017 erst in eine Einrichtung kommt, der muss mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Der Grund: Die Höhe des Anteils ist jetzt nicht mehr abhängig von der Pflegestufe bzw. Pflegegrad. Ab 2017 zahlen alle neuen Bewohner den gleichen Beitrag, unabhängig von ihrem Pflegebedarf.

Häusliche Pflege – welche Neuerungen gibt es hier?

Eine gute Nachricht für all die Pflegenden, die ihre kranken Angehörigen zu Hause betreuen. Sie werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ab 2017 stärker berücksichtigt. Das heißt: Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause betreuen, die Rentenbeiträge. Für diejenigen Personen, die aus dem Beruf aussteigen, um einen Betroffenen zu pflegen, zahlt die Versicherung nun binnen der gesamten Pflegedauer die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

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