
Corona-Impfung: In der Regel 2 Termine
Bis auf das Vakzin von Johnson & Johnson müssen alle Impfstoffe von Biontech und Co. zweimal verimpft werden. Den Zweittermin gibt es direkt beim ersten Termin. Dazwischen liegt ein Zeitraum von ca. drei bis sechs Wochen. Nun steht die Urlaubszeit langsam an, viele Menschen möchten aufgrund der Lockerungen auch relativ spontan verreisen. Was ist also, wenn der Termin für die Corona-Zweitimpfung genau im Urlaub stattfinden soll?
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Terminverschiebung Corona-Zweitimpfung: Nur dringende Ausnahmen sind möglich
Termine für die Corona-Erstimpfung hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise einer Priorisierung oder Verfügbarkeit der Vakzine. Der zweite Termin wird aber in den Impfzentren direkt vor Ort vergeben, damit der Schutz gegen Corona durch die Zweitimpfung gewährleistet wird. Auf diese Weise erfolgt die Planung, dass die benötigten Impfstoffe an diesem Tag auf jeden Fall zur Verfügung stehen. Den zweiten Termin kann man daher nur verschieben, wenn ein absolut dringender Termin ansteht oder man akut erkrankt ist. Zu den dringlichen Terminen gehören beispielsweise berufliche Termine, die nicht verschoben werden können. Auch Gerichtstermine gehören dazu.
Urlaub ist kein Grund für eine Terminverschiebung
Der Grund ist einfach: Urlaub ist planbar und muss daher nicht zum Zeitpunkt der Zweitimpfung stattfinden. Damit Sie den vollen Impfschutz erhalten, sollten Sie also den zweiten Impftermin unbedingt wahrnehmen und Ihren Urlaub entsprechend planen. Gesundheit geht vor, was auch Arbeitgeber und Selbstständige dringend beachten sollten!