
Kompressionsstrümpfe gibt es auf Rezept
Die gute Nachricht gleich vorweg: Ja, Sie erhalten medizinische Kompressionsstrümpfe auf Rezept. Dafür muss Ihr Arzt die Notwendigkeit erkennen und ein entsprechendes Rezept ausstellen. Eine Notwendigkeit ist dann gegeben, wenn ein Venenleiden vorliegt, beispielsweise Krampfadern oder Beinvenenthrombose.
Kompressionsstrümpfe: Wann sollte man welche tragen?
Wie häufig gibt es Kompressionsstrümpfe auf Rezept?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Kompressionsstrümpfe auch frei verkäuflich sind. Während man bei einem Rezept einen Eigenanteil von ca. 10 Prozent zahlen muss, können frei verkäufliche Maßanfertigungen bei rund 300 Euro liegen. Bei einer medizinischen Notwendigkeit sollte der Grund für ein Rezept ausreichend sein.
Kompressionsstrümpfe beim Sport: Warum ist das sinnvoll?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ca. zwei Paar im Jahr. Da es sich um ein Hygieneprodukt handelt, das sehr häufig gewaschen wird, nimmt die Elastizität des Stoffes mit der Zeit ab. Daher wird meist nach einem halben Jahr ein neues Paar bewilligt. Ihr Hausarzt kann zur sogenannten Wechselversorgung auch beim Start der Therapie ein zweites Paar verschreiben.
Eigenanteil bei den Kosten
Hier gibt es zwei Punkte zu beachten: Es gilt, einen Eigenanteil zu zahlen. Das ist zum einen die gesetzliche Zuzahlung, zum anderen die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung.
Was ist der Unterschied? Bei medizinischen Kompressionsstrümpfen muss jeder Versicherte zehn Prozent des Erstattungspreises selbst zahlen, mindestens aber fünf Euro. Die Maximalbetrag liegt derzeit bei 10 Euro. Dies ist als gesetzliche Zuzahlung definiert.
Ist der Preis für die ausgesuchten Stützstrümpfe deutlich höher als der Erstattungspreis der Krankenkassen, muss die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung geleistet werden.