Habe ich Anspruch auf Reha?

Habe ich Anspruch auf Reha?

Oft sind es nur wenige Sekunden, die ein Leben verändern können: ein falscher Schritt, der zu einer schweren Verletzung führt, oder eine komplizierte Operation. Der anschließende Weg zur Genesung ist meist langwierig. Eine Reha kann helfen, die Beweglichkeit im Alltag wieder herzustellen und eine Verschlechterung der Gesundheit zu verhindern. Doch wann hat man Anspruch auf Reha und die damit verbundenen Maßnahmen, und wie
erhält man sie?

 

Habe ich Anspruch auf Reha?© iStock
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Nutzen Sie Ihr Recht

Grundsätzlich kann jeder Erkrankte eine Reha beantragen, denn das Recht auf Rehabilitationsleistungen, die die Leistungsfähigkeit wiederherstellen, mögliche Behinderungen abwenden und Wiedereingliederung ins Berufsleben fördern, hat jeder.

Wer zahlt die Reha?

Die Kosten werden vom zuständigen Träger (z. B. Krankenkasse, Rentenkasse oder Agentur für Arbeit) übernommen, der Patient muss aber eine Zuzahlung zur Reha von 10 Euro pro Tag leisten. Nach einem Krankenhausaufenthalt z. B. wegen einer Operation, einer Tumorbehandlung oder eines Schlaganfalls wird in der Regel der behandelnde Arzt weiterführende Rehamaßnahmen vorschlagen und die Beantragung über den sozialen Dienst der Klinik in die Wege leiten.

Hält der Hausarzt eine Rehakur für sinnvoll, um die Erwerbstätigkeit zu erhalten, eine drohende Behinderung abzuwenden oder bei älteren Menschen die Alltagskompetenz zu stärken, muss der Versicherte bei der Krankenkasse ein Antragsformular anfordern. Beim Ausfüllen des Formulars können Sie sich von Ihrem Arzt, von der Kasse oder von Beratungsstellen (z. B. Unabhängige Patientenberatung, 08 00/0 11 77 22) helfen lassen. Sie haben die Möglichkeit, der Krankenkasse für Ihre stationäre Reha eine Kurklinik Ihrer Wahl vorzuschlagen, sollten sich aber vorab informieren, mit welchen Kliniken Ihre Krankenkasse Versorgungsverträge hat.

Nach Antragstellung hat die Kasse drei Wochen Zeit zur Prüfung, kann aber eine Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen, die weitere zwei Wochen beanspruchen kann. Ist die Kasse nicht zuständig, sondern ein anderer Träger, ist sie verpflichtet, Ihren Antrag an diesen weiterzuleiten. Haben Sie nach fünf Wochen nichts Gegenteiliges gehört, ist ihrem Anspruch auf Reha stattgegeben. Die Bewilligung des Antrags enthält Angaben zu Beginn, Dauer und Ort der Maßnahme. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie um Änderung bitten. Falls der Antrag abgelehnt wurde, dürfen Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Doch meist werden erforderliche Rehakuren genehmigt, und einer Genesung steht nichts im Wege.

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