Hartz IV-Urteil: Jetzt müssen die Eltern ran

Hartz IV-Urteil: Jetzt müssen die Eltern ran

Viele junge Erwachsene wohnen noch lange bei den Eltern, bevor sie sich ein eigenes Zuhause einrichten. Vor allem junge arbeitslose Menschen können sich oft die Miete nicht leisten und sind froh über ein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Bekommt der Sprössling allerdings Arbeitslosengeld II (ALG II), kann das für die Eltern eine finanzielle Belastung bedeuten.

Die Kürzung des Hartz-IV-Satzes kann für die ganze Familie unangenehm werden© Fotolia/Harald
Die Kürzung des Hartz-IV-Satzes kann für die ganze Familie unangenehm werden

Das Bundesverfassungsgericht entschied gerade in einer kniffligen Angelegenheit. Nach seinem Urteil müssen junge Erwachsene unter 25 mit einer Kürzung des Hartz-IV-Satzes um 20 Prozent rechnen. Und zwar immer dann, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Sogar auch in dem Fall, wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Denn das Gericht geht davon aus, dass die Eltern ihre Kinder trotzdem unterstützen.
BVerfG, Az.: 1 BvR 371/11

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