
Das Bundesverfassungsgericht entschied gerade in einer kniffligen Angelegenheit. Nach seinem Urteil müssen junge Erwachsene unter 25 mit einer Kürzung des Hartz-IV-Satzes um 20 Prozent rechnen. Und zwar immer dann, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Sogar auch in dem Fall, wenn die Eltern ihren Kindern gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Denn das Gericht geht davon aus, dass die Eltern ihre Kinder trotzdem unterstützen.
BVerfG, Az.: 1 BvR 371/11