Die 10 größten Versicherungsmythen aufgeklärt

Die 10 größten Versicherungsmythen aufgeklärt

Die Deutschen sichern sich gern ab. Derzeit mit über 431 Millionen Verträgen. Doch um einige Versicherungen ranken sich die tollsten Gerüchte. Und wenn der Schaden erst da ist … wundert man sich oft. Alexander Vorgerd von www.transparent-beraten.de klärt auf. 

Mythos 1: Handy weg? Die Versicherung zahlt zum Glück 

Das Mobiltelefon ist weg – Hilfe! Wer sich jetzt damit tröstet, dass die Handyversicherung zumindest für ein neues Gerät zahlt, liegt nicht immer richtig. Wer grob fahrlässig handelt, also es zum Beispiel auf dem Tresen liegen lässt, bekommt gar nichts. 

Mythos 2: Gestolpert, Bein gebrochen – das ist ein Unfall

Unfallversicherungen springen in der Regel ein, allerdings muss es einen äußeren Einfluss geben. Wer über seine eigenen Füße stolpert, geht leer aus. „Sollte der Unfall innerhalb der Arbeitszeit passieren, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein“, so der Experte. 

Mythos 3: Rote Autos sind teurer in der Versicherung

Das hartnäckige Gerücht basiert auf folgender Annahme: Rote Autos sind auffälliger und werden häufiger von der Polizei kontrolliert. Und wer häufiger angehalten wird, wird öfter zur Kasse gebeten. Das jedoch ist der Versicherung egal. „Die Farbe spielt keine Rolle“, sagt Alexander Vorgerd.

Mythos 4: Die so genannte Oktoberfest-Versicherung

Das ist kein Rundum-Sorglos-Paket für einen Fest-Besuch, sondern gilt nur für einen Veranstalter. Der darf sein Event versichern. 

Mythos 5: Über die rote Ampel und Unfall – wer zahlt?

Es hält sich wacker das Gerücht, dass der Unfallverursacher nach dem Verkehrsdelikt keinen Anspruch hat. Stimmt aber nicht. Viele Versicherer sind da kulant. 

Mythos 6: Sommerreifen im Winter – da gilt kein Schutz

Im Dezember ein Unfall – mit Sommerreifen? „Wenn milde zehn Grad herrschen, besteht der Versicherungsschutz“, sagt der Experte.

Mythos 7: Die eigene Party ist verregnet – und jetzt?

Gibt es einen Stornoschutz für eine private Feier, weil das Wetter schlecht ist? Leider nein. „Es werden zwar Wetterversicherungen angeboten, aber nur für gewerbliche Feiern, wie zum Beispiel Open-Air-Events“, so Vorgerd. 

Mythos 8: Bei Hochwasser greift die Gebäudeversicherung

„Wenn es um Hochwasser geht, wird eine Erweiterung der Gebäudeversicherung benötigt, eine Elementarschadenversicherung.“ 

Mythos 9: Kein Problem, ich bin doch im Rechtsschutz

Das stimmt nicht immer. Wer Streit mit dem Nachbarn hat, kann sich auf den Privatrechtsschutz verlassen. Wenn es aber um Grundstückgrenzen geht, muss eine andere Absicherung her.

Mythos 10: Es gibt doch für alles eine Versicherung

Ein Irrtum! Unternehmen versichern nur die Dinge, zu denen statistische Daten vorliegen. Gegen eine Entführung durch Aliens versichert garantiert niemand.

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