
Wer braucht eine Haftpflichtversicherung und warum?
„Jeder sollte eine haben! Denn Sie haften sonst für angerichtete Schäden bei Dritten mit Ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen. Unter Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, für den Sie verantwortlich sind, vollständig ersetzt ist. Ein Schutz dagegen ist enorm wichtig.“
Welche Schäden sind durch die Versicherung abgedeckt?
„Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die man Dritten zufügt, wenn Vorsatz ausgeschlossen werden kann. Sie ist jedoch auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt zusätzlich die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar bis vor Gericht.“
Wie hoch sollte denn die Summe auf jeden Fall sein?
„Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Mehr ist noch besser und auch kaum teurer. Ein Personenschaden, bei dem man eventuell lebenslang hohe Rente zahlen muss, läppert sich schnell zu Millionenbeträgen. Darum an der Höhe der Versicherungssumme besser nicht sparen.“
Muss man für Kinder einen Extravertrag abschließen?
„Nein. Unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind in der Regel mitversichert, genauso wie die Ehepartner oder eheähnliche Lebenspartner.“
Lohnt sich der Abschluss einer Sebstbeteiligung?
„Ja, denn eine Haftpflichtversicherung kann im Schadensfall von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Geschieht dies durch den Versicherer, kann es schwierig für Sie werden, woanders einen Vertrag zu bekommen. Eine Selbstbeteiligung verringert das Risiko, dass Sie Ihren Versicherungsschutz schon bei kleineren Schäden verlieren.“
Wie und wo finde ich den passenden Tarif für mich?
„Es ist immer wichtig, sich unabhängig zu informieren, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder als Mitglied beim Bund der Versicherten. Behördlich zugelassene Versicherungsberater finden Sie online unter www.bvvb.de“
Ausfalldeckung und Kleingedrucktes
Ausfalldeckung: Sie ist wichtig, da sie wie eine umgekehrte Haftpflichtversicherung funktioniert und für Schäden aufkommt, die Ihnen ein anderer zugefügt hat und für den der Verursacher nicht oder nur teilweise aufkommen kann. Sie gilt meist jedoch nicht für vorsätzlich verursachte Schäden.
Kleingedrucktes: Hier lohnt sich genaues Durchlesen. Der Haftpflichttarif sollte auf jeden Fall Gefälligkeitsschäden mit abdecken. Dann wird auch gezahlt, wenn Sie Freunden beim Umzug helfen und dabei etwas kaputtgeht. Achten Sie auch darauf, dass geliehene Dinge mitversichert sind.