Habe ich einen Anspruch? Was Ihnen zusteht
Wenn Ihre Gesundheit geschwächt ist oder Gesundheitsrisiken vorliegen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen könnten, können Sie bei Ihrer Kranken- oder Rentenkasse eine Kur beantragen. Als gesetzlich Versicherte haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante und alle vier Jahre auf eine stationäre Behandlung. Lassen Sie sich vorab von Ihrem Hausarzt beraten.
Wie stelle ich einen Antrag?
Hilfe von Fachleuten Ihr Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte am besten und wird Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Kur bescheinigen. Gemeinsam mit ihm sollten Sie dann auch den Kur-Antrag stellen. Neben dem medizinischen Befund ist es dabei auch wichtig, Grund und Ziel der Kur oder der Reha zu definieren. Wenn Sie dabei zusätzliche Hilfe benötigen, können Sie sich an unabhängige Dienste wie die Patientenberatung wenden. Gemeinsam mit den medizinischen Unterlagen geht der Antrag nun an Ihre Krankenkasse, wo er geprüft wird.
Bewilligung – und jetzt? Wie es für Sie weitergeht
Gibt es eine positive Rückmeldung für einen stationären Aufenthalt, wird Ihnen von der Krankenkasse eine entsprechende Klinik zugewiesen. Sagt Ihnen diese nicht zu, können Sie Widerspruch einlegen. Bei einer ambulanten Leistung können Sie einen anerkannten Kurort frei auswählen.
Was tun bei Ablehnung? Ihre Rechte und Chancen
Wird Ihr Antrag komplett abgelehnt, oder Sie bekommen statt einer stationären eine ambulante Kur bewilligt, können Sie innerhalb eines Monats persönlich oder schriftlich Widerspruch einlegen. Derzeit haben rund 50 Prozent der anfangs abgelehnten Anträge dann doch noch Erfolg.
Was ist mit den Kosten? Was Sie selbst tragen müssen
Bei stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahmen sowie der ambulanten Reha werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro am Tag übernommen. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen werden die Kurarzt-Kosten komplett, die Kosten für Kurmittel zu 90 Prozent übernommen.