
Bislang gilt Cannabis als illegale Droge, die abhängig macht. Ihr Besitz ist verboten. Doch mehr als 1.000 schwer kranke Menschen nutzen es hierzulande bereits jetzt zur Selbsttherapie. Ein Gesetz, das im März diesen Jahres in Kraft getreten ist, regelt künftig die Vergabe und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das müssen Sie zum Thema „Cannabis vom Arzt“ wissen.
Wer darf Cannabis vom Arzt bekommen?
Das ist in dem neuen Gesetz nicht geregelt. Es sind keine Krankheiten aufgelistet, die grundsätzlich damit behandelt werden können. Der Arzt entscheidet, für wen Cannabis das geeignete begleitende Mittel ist. Voraussetzung ist, dass keine andere Therapie geholfen hat. Das bedeutet aber nicht, dass man sämtliche Therapien hätte ausprobieren müssen. Bislang werden laut Bundesärztekammer Menschen mit Multipler Sklerose (MS), Epilepsie, Querschnittslähmung, Neuropathie und Rheuma mit Cannabis behandelt.
Welche Wirkstoffe hat es und wie nimmt man es ein?
Seine Wirkstoffe heißen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Die Kontrolle über die Vergabe zu medizinischen Zwecken übernimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Cannabis-Produkte bekommt man als ölige Lösungen, Tropfen, Sprays, aber auch in Form getrockneter Blüten. Cannabis wird vor Gebrauch erwärmt, damit seine Inhaltsstoffe freigesetzt werden können, etwa mit Hilfe eines Inhalationsgeräts. Es zu rauchen ist schädlich.
Wie wirkt Cannabis, und gibt es Studien darüber?
Erst einmal vorab: THC ist eine psychoaktive Substanz, die in das zentrale Nervensystem eingreift und eine Rauschwirkung hat. US-Studien belegen, dass es bei chronischen
Schmerzen und Übelkeit hilft. In Deutschland werden erst ab sofort Daten über die Therapie mit Cannabis gesammelt.
Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
Vor der Therapie muss die Kostenübernahme geklärt sein. Der Arzt muss bescheinigen, dass Cannabis eine „spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf“ hat, wie es im Gesetzestext heißt.