
Viele Verbraucher lehnen Geschmacksverstärker wie Glutamat ab, weshalb Produkte wie beispielsweise Instant-Brühen oft ein Label „ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ tragen. Als Ersatz setzen Hersteller aber zum Teil glutamathaltigen Hefeextrakt ein. Rein rechtlich zählt der zwar nicht zu den Zusatzstoffen, trotzdem fühlen sich Verbraucher so getäuscht.
Die gute Nachricht: Ein Markt-Check ergab, dass gerade günstige Eigenmarken (z. B. Ja! von Rewe oder Gartenkrone von Aldi) tatsächlich keine geschmacksverstärkenden Stoffe enthalten, wenn dies so deklariert ist. Weitere Infos: www.lebensmittelklarheit.de
Was bedeutet „ohne Zucker“ und „ohne Zusatzstoffe“?
Weniger positiv ist allerdings die Entwicklung, wenn es um Zucker geht. „Ohne Zucker“ oder „ohne Zuckerzusatz“ bedeutet nur, dass kein Haushaltszucker, also Saccharose drin ist. Wer genauer hinschaut, entdeckt bei der Zutatenliste dafür oft Glukose-Fruktose-Sirup oder Süßmolkenpulver, die nichts anderes sind als andere Zuckerarten. Lebensmittel mit der Kennzeichnung „ohne Konservierungsmittel“ enthalten tatsächlich keine Zusatzstoffe, die rechtlich als solche gelten. Dennoch können Stoffe mit konservierender Wirkung wie etwa Zitronensäure verarbeitet sein.
„Ohne künstliche Aromen“ vs. „ohne Zusatz von Aromen“
Wässrigen Produkten sind zudem oft Verdickungsmittel wie Carrageen (gewonnen aus Rotalgen) zugesetzt, um das Bakterienwachstum zu hemmen. Ein absoluter Blender ist das Qualitätsversprechen „ohne künstliche Aromen“. In Deutschland sind nur etwa 15 solcher Zusatzstoffe zugelassen, sie spielen also kaum eine Rolle. Synthetisch hergestellte Aromen, die in der Natur vorkommen, zum Beispiel Vanillin, zählen nicht dazu. Nur wenn „ohne Zusatz von Aromen“ auf einem Produkt steht, können Sie sicher sein, dass auch keine drin sind. Ein Lexikon der Zusatzstoffe finden Sie übrigens auf der Homepage des Deutschen Zusatzstoffmuseums, www.zusatzstoffmuseum.de.