Nachbarschaftsstreit: So vermeiden sie Stress am Gartenzaun

Nachbarschaftsstreit: So vermeiden sie Stress am Gartenzaun

Liegestuhl raus - und aaah! Im Frühling und Sommer ist der Garten ein Urlaubs- und Rückzugsort. Dumm nur, wenn die Erholung durch Grillqualm, laute Musik, tobende Kinder oder knatternde Rasenmäher gestört wird - da ist der Nachbarschaftsstreit quasi vorprogrammiert. 88 % der 40-49-Jährigen brauchen Harmonie (am Gartenzaun), um glücklich zu sein. Das hat eine repräsentative Umfrage von „Idee für mich“ in Zusammenarbeit mit Emnid ergeben. Wir klären Sie auf: Was darf Ihr Nachbar eigentlich und was nicht?

Dem Grillmeister von nebenan ist es Wurst, ob der Qualm uns stört. Darf er jeden Tag grillen?

Kein anderes Thema heizt den Streit unter Nachbarn so an wie das Thema Open-Air-Brutzeln. Grundsätzlich gilt aber: Nachbarn müssen es akzeptieren, dass auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird. Allerdings gibt es Einschränkungen. Niemand muss es hinnehmen, dass der Rauch von nebenan die eigene Wohnung verqualmt. Und Vorsicht: Wenn im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten ist, ist es wirklich nicht erlaubt. Einen Nachbarschaftsstreit verhindern Sie also am besten, wenn Sie nicht jedes Wochenende dazu nutzen, Fleisch und Co. im Freien zuzubereiten.

Stimmt es, dass ein Nachbarschaftsstreit droht, wenn man zu viel feiert?

Das Recht auf Party gibt es nicht. Aber im Prinzip kann man zu Hause jeden Tag feiern, sofern man sich ab 22 Uhr an die vorgeschriebene Nachtruhe hält und auch sonst die Nachbarn nicht belästigt. Stören lärmende Gäste die Nachtruhe, muss man mit dem Besuch der Polizei und einem Bußgeld rechnen.

Aber für eine Fußball-WM- oder EM-Party gelten doch bestimmt ganz andere Gesetze?

Nein, denn auch beim Torjubel gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr. Wer zum Fußballturnier unbedingt Bier und Lärm unter freiem Himmel braucht, sollte die Spiele besser beim Public Viewing verfolgen. Und was die Deko angeht: Sofern der Vermieter nicht grundsätzlich etwas dagegen hat, darf jeder Mieter aus seinem Balkon eine beflaggte Fankurve machen. Entscheidend ist, dass Fähnchen und Plakate ordentlich gesichert sind, also weder Passanten noch parkende Autos durch Herabfallen verletzen bzw. beschädigen könnten.

Kaum scheint die Sonne, lärmen die Nachbarskinder im Garten. Dürfen die immer so laut sein?

Ja, und je kleiner sie sind, desto mehr Lärm dürfen sie machen. So jedenfalls kann man die Urteile verschiedener Gerichte interpretieren. Ruhestörend gilt der Nachwuchs nur, wenn er sich nicht sozialadäquat verhält. Also zum Beispiel beim Indoorspielen während der Ruhezeiten Möbel verrückt oder auf Heizkörper und Wände einschlägt. In dem Fall kann man als Nachbar die Miete mindern. Dann hat der Vermieter den schwarzen Peter und muss schauen, wie er diese Lärmbelästigung abstellt.

Ich höre immer nur: Ruhezeit einhalten. Was heißt das genau, und wer legt die fest?

Die Ruhezeiten sind Bestandteil jeder Hausordnung und sollen dafür sorgen, dass ein harmonisches Zusammenleben möglich ist. Werden im Mietvertrag keine anderen Zeiten angegeben, gelten die vom BGH festgelegten: Ruhe sollte täglich zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr herrschen. Heißt: In dieser Zeit sollten alle mit Geräuschen verbundenen Tätigkeiten nicht außerhalb der verschlossenen Wohnung wahrnehmbar sein. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Nachtruhe einzuhalten. An den Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig. Verstoßen Sie oder ihre Nachbarn dauerhaft dagegen, droht ein nachvollziehbarer Nachbarschaftsstreit.

Muss ich mir dilettantisches Klaviergeklimper wirklich jeden Tag stundenlang anhören?

Laut dem Deutschem Mieterbund ist Hausmusik grundsätzlich erlaubt. So wie Fernseher, Radio oder CD-Player genutzt werden können, darf auch Klavier, Blockflöte oder Posaune gespielt werden. Gibt es dazu keine konkreten Regelungen im Mietvertrag, darf ein Mieter nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden pro Tag außerhalb der Ruhezeiten üben. Die Qualität der Musikdarbietung hat auf diese Zeiten (leider) keinen Einfluss. Sollten sie deswegen also in Streit mit ihren Nachbarn geraten, ist das Recht auf ihrer Seite.

Rasenmäher, Häcksler, Heckenschere – gibt es für diese Geräte auch mal eine Sendepause?

Und ob, die Zeiten sind klar geregelt. Rasenmähen zum Beispiel ist in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen und werktags von 20 bis 7 Uhr grundsätzlich verboten. Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen sogar an Werktagen nur zwischen 9 und 13 Uhr bzw. von 15 bis 17 Uhr angeworfen werden. Wer diese Vorgaben ignoriert, kann einen Nachbarschaftsstreit meist nicht nur nicht verhindern, sondern riskiert auch ein Bußgeld. Geräuscharme Handarbeit ist aber jederzeit erlaubt.

Was muss ich beim Pflanzen von Büschen und Bäumen am Gartenzaun beachten?

Schwierige Frage, denn da hat jedes Bundesland völlig unterschiedliche Vorschriften. Ganz sicher geht man, wenn man sich im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung nach dem jeweils gültigen Recht erkundigt. Experten empfehlen, zu diesen Vorgaben zusätzlich einen etwa  20 Zentimeter breiten Sicherheitsabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. So kann jeder drohende Nachbarschaftsstreit verhindert werden.

Mein Nachbar hasst meine Gartenzwerge. Darf ich sie trotzdem aufstellen?

Auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt: Das Aufstellen von Gartenzwergen ist nicht verboten. Allerdings gilt das nur für Zwerge im baumarktüblichen Sinne. Figuren in Lebensgröße, die dem Nachbarn den Stinkefinger zeigen, kann dieser zu Recht beanstanden.

Mit unserem Balkon-Nachbarn gibt es ständig Stress. Kann der mir überall reinreden?

Im Prinzip nicht, denn der Balkon gehört zur Wohnung, deshalb dürfen Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufgestellt werden. Blumentöpfe oder -kästen müssen allerdings ordnungs-gemäß befestigt sein, damit sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten gefährden. Nachbarn müssen es allerdings nicht hinnehmen, dass ständig Blütenblätter vom Obermann auf den eigenen Balkon fallen. Und auch Gießwasser darf weder den unten wohnenden Nachbarn noch die Fassade des Hauses beeinträchtigen.

Ständig streunt Nachbars Katze durch unseren Garten. Muss ich das wirklich dulden?

Ja, und zwar nicht nur im Garten, sondern sogar auf dem eigenen Balkon. Nach der Rechtsprechung handelt es sich hier nur um eine geringfügige Beeinträchtigung. Das Betreten der Wohnung dagegen muss man unter keinen Umständen dulden. Auch Katzen dürfen nicht in fremde Heime.

Darf ich Nachbars Kirschen ernten, wenn sie über den Gartenzaun hängen?

Nein, selbst wenn einem das Obst direkt in den Mund wachsen würde – es gehört noch immer dem Besitzer von nebenan. Ernten ohne Absprache ist nicht erlaubt. Sind die Früchte aber ohne Zutun auf das eigene Grundstück gefallen, darf man entspannt zugreifen.

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