
Es kursieren ja so einige Gerüchte über Laden-Regeln. Unser Experte hat sie unter die Lupe genommen.
Schnell mal von den Brombeeren naschen oder am Zeitungsregal in der „Lea“ lesen – wie weit darf man beim Einkaufen gehen? Darf ich Obst vor dem Kauf probieren? Nein, das ist rein rechtlich gesehen Diebstahl. Wenn aber kleine Probierteller aufgestellt sind, dürfen Sie natürlich zuschlagen. Da gibt es übrigens kein Limit: Steht ein Teller Kirschen für die Kunden bereit, dürfen Sie ihn theoretisch auch ganz leer futtern.
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Mir fällt Ketchup herunter – muss ich ihn ersetzen?
Auch wenn viele Supermärkte da ein Auge zudrücken: Grundsätzlich muss man die Ketchup-Flasche ersetzen – egal, ob man sie absichtlich oder aus Versehen hinunterfallen lässt. Aber: Wirft man Ware um, etwa weil sie nicht richtig gesichert ist, liegt die Schuld beim Supermarkt – und der Kunde muss nicht für den Schaden aufkommen.
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Darf ich Produkte öffnen, um sie zu prüfen?
Ja, wenn Sie die Verpackung dabei nicht beschädigen. Mal am Duschgel riechen, die Eierschachtel aufmachen… Das ist kein Problem. Wenn Sie allerdings Zugeklebtes oder Eingeschweißtes öffnen, müssen Sie es auch bezahlen. Besonders heikel ist es bei Lebensmittelverpackungen – denn die dürfen geöffnet nicht mehr an andere Kunden weiterverkauft werden.
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Darf ich die Limo vor dem Bezahlen trinken?
Nein, denn streng genommen begehen Sie damit Sachbeschädigung – an der Verpackung und am Inhalt. Solange Sie die Ware am Ende bezahlen, sind die meisten Supermärkte zwar kulant – man sollte aber keinen Ärger riskieren.
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Darf ich einfach so in Zeitungen lesen?
Ja – denn damit prüfen Sie die Ware im Grunde nur genauer. Sie dürfen das sogar, wenn Sie gar nicht vorhaben, die Zeitung zu kaufen. Aber: Sollten Sie das Heft beim Lesen beschädigen, müssen Sie natürlich dafür zahlen.
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Darf ich beim Einkauf die eigene Tasche benutzen?
Das kommt auf die Tasche an. Wer etwas in Hosen-, Jacken- oder eine andere eng anliegende Tasche steckt, begeht Diebstahl. Denn: Dort kann niemand hineinsehen – die Ware ist dem Supermarkt so zusagen entzogen. Den Einkauf in einen offenen Korb zu legen, ist hingegen in Ordnung. Ich empfehle aber: Um auf Nummer sicher zu gehen, die Körbe oder Wagen des Supermarktes verwenden.
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Darf ich den Wagen kurz mit nach Hause nehmen?
Nein, Sie dürfen den Einkauf damit nicht bis nach Hause transportieren. Der Wagen gehört dem Supermarkt – und soll nur auf dessen Grundstück genutzt werden. Mit dem eingesteckten Euro haben Sie ihn natürlich nicht gekauft.
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Dürfen meine Taschen durchsucht werden?
Nein, das ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Das Supermarkt-Personal darf Sie nicht einfach zum Öffnen der Tasche auffordern – auch nicht, wenn es den Verdacht hat, Sie könnten etwas gestohlen haben. Ausnahme: Der Mitarbeiter hat den Diebstahl mit eigenen Augen beobachtet – oder die Polizei wird hinzugezogen.