Sexualbegleitung – der sexuelle Geleitweg

Sexualbegleitung – der sexuelle Geleitweg

Die Sexualbegleitung ist ein Bereich, der durch die Forderung einer Grünen Politikerin erst wieder so wirklich ins Gespräch gekommen ist. Doch was genau ist eine Sexualbegleitung? Ähnelt es der Prostitution? Wir haben die wichtigsten Infos.

Zwei umschlungene Hände liegen auf einem Tisch© iStock
Auch alte und behinderte Menschen haben sexuelle Bedürfnisse

Was ist Sexualbegleitung?

Die Sexualbegleiter liefern eine Hilfestellung für alte und / oder behinderte Menschen bei der sexuellen Befriedigung. Dies beginnt bei einfachen Dingen wie zum Beispiel dem Kauf von Kondomen, geht über die Verwendung von Hilfsmitteln hinweg, beinhaltet auch diverse Massagepraktiken und geht bis hin zum Geschlechtsakt. Der Geschlechtsakt selbst kann dabei entweder mit der Sexualbegleitung direkt erfolgen oder es findet eine Vermittlung an Prostituierte durch die Begleitung statt.
Offiziell gesehen darf sich jeder als Sexualbegleiter bezeichnen, da es keine feste Regelung in diesem Bereich gibt. Einige differenzieren sich hierbei als Sexualassistenten, da diese nur die Wünsche der Klienten ausführt, ansonsten jedoch keinerlei Bindung eingeht. Sexualbegleiter entwickeln zum Teil eine emotionale Partnerschaft zu den Klienten. Eine richtige Ausbildung wird in Deutschland durch das Institut zur Selbstbestimmung Behinderter (ISBB) angeboten. Im Regelfall treffen sich jedoch die Sexualbegleiter und -assistenten und tauschen sich in diversen Seminaren untereinander aus.

Sexualbegleitung oder Prostitution?

Auf den ersten Blick erscheinen Dienste der Sexualbegleiter ziemlich stark, denen der Prostituierten zu ähneln. Die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen sind auch sehr fließend. Prostituierte werden jedoch für jede geleistete sexuelle Handlung bezahlt, während Sexualbegleiter Zeit mit den Menschen verbringen und dabei ihr Selbstbewusstsein stärken und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern.

Kritik

Doch auch die Kritik rund um das Thema wird laut. So verteidigen Sexualbegleiter die Sexualität als Grundrecht, doch Kritiker behaupten, dass man sich nie zu 100% sicher sein kann, ob geistig behinderte Menschen dies freiwillig machen. Ein sehr wichtiger Punkt ist dabei auch der finanzielle Aspekt. Aktuell werden solche Hilfestellungen weder von den Krankenkassen, noch vom Staat bezahlt. Experten schätzen allerdings, dass sehr viele Menschen mit einer Behinderung sich solche sexuellen Dienstleistungen wünschen. Hier sind uns einige andere Länder voraus. So wird in Holland beispielsweise die Sexualbegleitung durch bestimmte Kommunen finanziert. Allerdings ist auch hier ein langwieriger Prozess durch die Bürokratie erforderlich, bei dem ein eindeutiger Beweis vorliegen muss, dass die Behinderung der Grund für eine sexuelle Inaktivität ist und auch die Kosten von der jeweiligen Person nicht tragbar sind.

Die Sexualbegleitung ist und bleibt somit ein heikles Thema mit Vor- und Nachteilen. Dennoch ist es ein Thema, das behandelt werden muss, da es eventuell die Lebensqualität sowohl im hohen Alter als auch bei Menschen mit Behinderungen verbessern könnte.

ORION Blogger David

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