
Beim Bankkredit
Sie haben eine größere Summe Bargeld geerbt und möchten einen Bankkredit vorzeitig ablösen? Bei Ratenkrediten, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist das kein Problem. Ihre Bank wird aber eine Entschädigung für die verlorenen Zinsen verlangen. Sollte der Kredit noch zwölf Monate oder länger laufen, darf die Bank maximal ein Prozent der noch offenen Summe verlangen. Ältere Kredite lassen sich ohne Gebühren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auflösen.
Beim Autokauf
Bei Neuwagen wird eine Gebühr von 15 Prozent des Kaufpreises fällig. Bei Gebrauchten muss der Händler nachweisen, dass ihm dadurch ein Schaden entsteht. Was nahezu unmöglich ist…
Beim Mobiltelefon
Haben Sie keinen Prepaid-, sondern einen Zeitvertrag über 24 Monate, besteht die Möglichkeit, ihn im Bekanntenkreis weiterzugeben. Handyverträge lassen sich gegen eine geringe Gebühr (je nach Anbieter) umschreiben. Wenn sich unter Ihren Freunden niemand findet, versuchen Sie es bei eBay. Handyverträge stets rechtzeitig kündigen, auch wenn Sie verlängern möchten. Sie können meist bessere Konditionen aushandeln.
Bei der Versicherung
Hier steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Später gilt die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahrs. Das beginnt mit der Gültigkeit des Vertrags. Ausnahmeregelungen gibt es z. B., wenn der Tarif erhöht wird. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen.
Hier werden in der Regel Jahresabos angeboten. Vor Vertragsende aussteigen kann aber, wer z. B. in eine andere Stadt zieht. Oder ein ärztliches Attest vorlegt. Ist die Krankheit, z. B. ein Beinbruch, aber nur vorübergehend, ruht der Vertrag nur für diese Zeit.