
Welche Gegenstände zählen überhaupt zum Sperrmüll?
„Sperrige Haushaltsabfälle wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Mülltonne passen. Zum Beispiel zerlegte Möbel, Matratzen, Teppiche, Sportgeräte, Lampen, Spiegel, Fensterrahmen … Auf keinen Fall mit dazustellen dürfen Sie Schadstoffe wie Altöl, Altfarben, Lösungsmittel, Asbest, Batterien.“
Wie kann ich die Sachen zur Abholung anmelden?
„Suchen Sie im Internet oder Telefonbuch nach dem kommunalen Entsorger, der für Ihr Wohngebiet zuständig ist. Meist können Sie dort nicht nur telefonisch, sondern auch online Termine buchen, für alle Berliner Haushalte zum Beispiel unter www.bsr.de. In einigen Großstädten gab es in letzter Zeit leider Probleme mit unseriösen Anbietern, die hohe Preise in bar verlangt haben, sobald das Sofa runtergetragen war. Bei kommunalen Entsorgern können Sie sicher sein, dass so etwas nicht passiert.“
Welche Kosten kommen ungefähr auf mich zu?
„Das variiert je nach Stadt und Gemeinde. In Berlin können private Haushalte ihren Sperrmüll bis zu drei Kubikmeter gratis zum Recyclinghof bringen. Wenn wir zum Abholen kommen, gibt es drei Tarife, der günstigste liegt bei 50 Euro.“
Was muss ich beachten, wenn ich alles bereitstelle?
„In Berlin holen wir Sperrmüll direkt aus Haus oder Wohnung ab. Einige Kommunen erlauben, dass er auf die Straße gestellt wird. Dann bitte erst abends vor der Abholung, damit der Gehweg nicht vermüllt.“
Was gilt beim Entsorgen von Elektro-Altgeräten?
„Seit dem Elektrogesetz vom vergangenen Juli können Sie Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter in haushaltsüblichen Mengen kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von 400 Quadratmetern verkaufen – bei Online-Händlern gilt die Versand und Lagerfläche. In Berlin nehmen wir beim Abholen des Sperrmülls auch Elektrogeräte mit. Das muss bei der Buchung dann mit angegeben werden, weil Elektrogeräte nicht gepresst werden und in ein spezielles Fahrzeug kommen.“
Darf ich den Sperrmüll von anderen Leuten mitnehmen?
„Streng genommen nicht: In vielen Gemeinden ist es verboten und gilt dort somit als Diebstahl. Sie müssen bedenken, dass der Sperrmüll, sobald er zur Abholung rausgestellt wurde, der Kommune gehört.“