Steuerbescheid zurück? Warum die Prüfung bares Geld wert ist
Wie Sie erfolgreich mehr Geld zurückfordern

Steuerbescheid zurück? Eine Prüfung kann bares Geld wert sein – verschenken Sie also nichts!
Zwei Drittel aller Einsprüche gegen den Bescheid vom Finanzamt sind von Erfolg gekrönt. Wir haben Tipps, wie Sie vorgehen!
Steuerbescheid zurück: Diese Schritte müssen Sie jetzt machen
Zuerst freut man sich ja meist, wenn der Steuerbescheid endlich zurück ist. Denn im Schnitt bekommt jeder Steuerzahler rund 900 Euro zurückerstattet. Dann die Enttäuschung: Die Rückzahlung fällt viel geringer aus, als Sie erwartet haben? Da lohnt es sich, einmal genau hinzusehen. Denn manchmal macht das Finanzamt einen Fehler, oder man hat sich selbst mit den Angaben vertan.
Der Daten- und Zahlen-Check
Schauen Sie als Erstes nach, ob alle Angaben zu Ihrer Person und zur Bankverbindung korrekt sind. Beachtenswert sind auch Angaben zur Kirchensteuer, falls Sie ausgetreten sind. Ist das korrekt berechnet worden? Dann werfen Sie einen genauen Blick auf alle Zahlen: Einkommen, vorausgezahlte Lohnsteuer, Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung. Wichtig zu wissen: Manchmal gehen bei der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt Einträge unter!
Die Erläuterungen lesen
Das ist ein meist umfangreicherer Schriftsatz am Ende des Bescheids. Dort erklärt das Finanzamt, warum es was vielleicht nicht anerkannt hat. Beispiel: Werbungskosten. Hat das Finanzamt alle eingereichten Belege einbezogen? Wenn nicht, muss in den Erläuterungen eine Begründung stehen. Fehlt dazu etwas, ist das für Sie auch ein Grund, Einspruch einzulegen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Sie alle Freibeträge und alle außergewöhnlichen Belastungen, wie etwa sehr hohe Arztrechnungen, angegeben haben.
So legen Sie Einspruch ein
Wenn Sie den Steuerbescheid zurückhaben, geht der Einspruch erst einmal ganz formlos – auch per E-Mail. Schreiben Sie die Steuernummer und die Identifikationsnummer dazu und nennen Sie einen Termin, bis wann Ihre ausführliche Begründung folgt. Diese sollte dann postalisch erfolgen. Oder erledigen Sie das sofort. Wichtig ist es, die Frist einzuhalten. Die Formel dafür: Datum des Steuerbescheides plus drei Tage (für den Postweg vom Amt zu Ihnen) plus einen Monat.
Die zweite Prüfung
Haben Sie Einspruch eingelegt, wird es wiederum einige Zeit dauern, bis Sie Bescheid bekommen. Ihre Steuererklärung wird noch einmal genau geprüft. Falls die neue Berechnung zu Ihren Ungunsten ausfällt, müssen Sie das hinnehmen. Das Finanzamt muss aber explizit darauf hinweisen.