
Es ist schon erstaunlich, was sich an Halbwahrheiten und Fehlinterpretationen hartnäckig in unseren Köpfen hält, wenn es um das Recht im Alltag geht. Bei einigen Dingen kommen wir aber auch gar nicht darauf, sie überhaupt infrage zu stellen: Wenn ein Restaurant oder ein Theater Hinweisschilder zur Haftung der Garderobe aufstellt, gehen wir als Gast einfach davon aus, dass das wohl rechtens sein wird. Doch es lohnt sich durchaus, Dinge auch mal anzuzweifeln. Außerdem sind einige Urteile mittlerweile in die Jahre gekommen – und die Gesetzeslage hat sich geändert. Wir haben die gängigsten Irrtümer ihres Rechts im Alltag samt Aufklärung für Sie zusammengestellt.
Ist die Parkuhr kaputt, kann ich beliebig lange parken
Schön wär‘s! Es stimmt zwar, dass wir unser Fahrzeug kostenlos abstellen können, wenn der Ticketautomat defekt ist. Aber: Die Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden. Und: Wir müssen in diesem Fall die Parkscheibe verwenden und gut sichtbar ins Fenster legen. Urteil: §13Abs.1StVO
Der Wirt haftet nicht für die Garderobe der Gäste
Stimmt so nicht. Der Wirt haftet sehr wohl für verschwundene Mäntel, wenn sich die Garderobe in einem für den Gast schlecht einsehbaren Bereich befindet. Hat er seine Sachen hingegen die ganze Zeit im Blick, haftet er selbst dafür. Noch klarer ist der Fall, wenn der Gast seine Jacke an einer durch einen Mitarbeiter besetzten Garderobe gegen einen kleinen Betrag abgibt: Damit wird ein Vertrag über die Verwahrung der abgegebenen Jacke abgeschlossen. Und der beinhaltet u. a. die Aufbewahrung und spätere Herausgabe. Urteil: § 690 BGB, § 309 Nr. 7 b) BGB
Weintrauben vor dem Kauf probieren, ist erlaubt
Leider nein. Auch wenn die meisten Supermärkte in dieser Hinsicht kulant sind, handelt es sich dabei um Diebstahl. Wer trotzdem vor dem Kauf wissen möchte, wie das Obst oder Gemüse schmeckt, fragt am besten einen Mitarbeiter, ob er probieren darf. Urteil: § 242 StGB , § 248a StGB
Wer mit dem Auto auffährt, hat immer Schuld
So einfach ist es nicht. Schuld hat immer der, der den Unfall verursacht. Das ist zwar in vielen Fällen der Auffahrende, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde. Doch wenn der Vorausfahrende etwa eine Vollbremsung ohne zwingenden Grund macht, tritt ihn eine Teil- oder sogar die Alleinschuld. Urteil: LG Saarbrücken, Az.: 13 S 67/15, § 4 StVO
Nächtliches Duschen ist in Mietwohnungen untersagt
Glücklicherweise nicht. Solche Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Dies ist gerade für Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, wichtig zu wissen. Allerdings sollte das Duschen oder Baden nicht länger als 30 Minuten andauern. Urteil: § 307 BGB, LG Köln 1 S 304/96
Was mir im Geschäft kaputt geht, muss ich nicht zahlen
Rein rechtlich gesehen schon. Denn auch, wenn wir die Ware nicht gekauft haben, gilt auch im Supermarkt: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Meist zeigen sich die Supermärkte aber auch hier kulant und berechnen dem Kunden nichts. Urteil: § 823 Abs. 1 BGB
Ein Zettel im Fenster schützt vor dem Abschleppen
Nicht unbedingt. Eine Mitteilung wie „Bin gleich zurück“ bewahrt Falschparker nicht immer vor dem Abschlepper. Aus der Mitteilung muss zumindest hervorgehen, wo sich der Fahrer aufhält. Parkt der Wagen mit einem solchen Zettel auf einem Privatgrundstück, ist der Besitzer auch nicht verpflichtet, den Fahrer anzurufen, sondern kann ihn abschleppen lassen. Urteil: AG München, Az.: 122 C 31597/15
Reduziertes ist immer vom Umtausch ausgeschlossen
Nicht immer. Weist die Ware aber Mängel auf, können wir sie zurückgeben, auch wenn wir sie reduziert im Sale gekauft haben. Das Geschäft muss die Ware entweder reparieren oder umtauschen – und das gilt sogar zwei Jahre lang. Denn der Verkäufer ist verpflichtet, das Produkt frei von Sachmängeln zu übergeben. Urteil: § 433 I Satz 2 BGB
Ohne Radhelm trifft mich beim Unfall eine Teilschuld
Ganz und gar nicht. In Deutschland gibt es derzeit weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Kommt es also zum Unfall, ist es für die Schuldfrage völlig irrelevant, ob man einen Helm getragen hat oder nicht. Und: Radler ohne Kopfschutz haben auch denselben Anspruch auf Schadenersatz. Urteil: BGH Az.: VI ZR 281/13
Einen Polizisten anzupöbeln, ist Beamtenbeleidigung
Stimmt so nicht ganz. Jemanden zu beleidigen, ist in Deutschland zwar strafbar – aber Beamte sind da kein Sonderfall. Heißt im Klartext: Die immer wieder erwähnte Beamtenbeleidigung gibt es gar nicht. Das Beschimpfen von Polizisten & Co. wird nicht härter bestraft als das jedes anderen Menschen – außer in Frankreich. Urteil: § 185 StGB
Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit
Humbug! Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass nur Fahrzeuge auf die Autobahn dürfen, die mindestens 60 km/h fahren können – nicht aber, dass diese Geschwindigkeit auch gefahren werden muss. Allerdings gilt immer: Sie dürfen mit Ihrer Fahrweise nicht den Verkehr behindern. Urteil: § 18 Absatz 1 StVO
Haustiere können generell verboten werden
Schon lange nicht mehr. Das Halten von Kaninchen, Wellensittichen, Hamstern und Co. kann überhaupt nicht untersagt werden. Aber auch ein generelles Verbot für Hunde und Katzen ist nicht legal: Der Mietvertrag darf lediglich eine Klausel enthalten, wonach der Vermieter der Hunde- oder Katzenhaltung zustimmen muss. Dann wird auf Nachfrage im Einzelfall entschieden. Der Vermieter muss der Haltung nicht zustimmen, darf sie aber eben nicht generell verbieten. Urteil: BGH Az.: VIII ZR 168/12
Ein Verkäufer muss mein ganzes Kleingeld annehmen
Stimmt nicht. Auch wenn Sie gerade all Ihre gesammelten Münzen der letzten Monate beim Einkaufen loswerden wollen: Der Einzelhandel ist nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Übrigens können sich Geschäfte auch weigern, große Geldscheine wie 200 oder 500 Euro anzunehmen. Darauf müssen sie allerdings gut sichtbar hinweisen. Urteil: Münzgesetz (MünzG) § 3
Radfahrer dürfen im Verkehr nicht einhändig fahren
Doch, das ist erlaubt. Und dabei dürfen sie in der einen Hand auch Gegenstände transportieren oder einen Hund an der Leine führen. Lediglich freihändig fahren ist verboten. Urteil: § 23 StVO
Ehepartner haften gegenseitig für ihre Schulden
Stimmt so nicht. Kommt es zur Scheidung, behält jeder Ehepartner sein Eigentum für sich und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Eine Ausnahme bilden allerdings die „Geschäfte des täglichen Lebens“. Dazu zählen Rechnungskosten für Strom, Gas etc. Dafür sind beide Eheleute verantwortlich. Urteil: § 1357 BGB
Meinen Motorroller darf ich auf dem Gehweg parken
Klares Nein! Es gilt: Fahrzeuge dürfen den Gehweg nicht benutzen – auch nicht zum Parken. Einzige Ausnahme sind Kinder bis zu acht Jahren – sie müssen auf dem Fußweg Rad fahren, Kinder bis zehn dürfen es. Urteil: § 2 StVO
Was gilt beim Online-Shoppen?
Beim Widerruf muss man den Grund angeben
Nein – auch wenn die meisten Online-Shops ihren Bestell-Unterlagen vorgefertigte Bögen beilegen, auf denen die Gründe für eine Rücksendung angegeben werden sollen. Fakt ist jedoch: Das Widerrufsrecht, das jeder Käufer beim Shoppen im Internet hat, besteht grundlos.
Geht die Ware verloren, hat der Käufer Pech gehabt
Glücklicherweise nicht. Das Risiko, dass verschickte Ware unterwegs verloren geht, trägt der Verkäufer. Erhält der Kunde sein Paket also nicht, muss er die Ware auch nicht bezahlen bzw. kann sein Geld zurückverlangen.
Rücksendungen müssen vom Käufer bezahlt werden
Nicht, wenn es dabei um mangelhafte Ware geht. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, für die Rücksendung aufzukommen. Anders sieht es aus, wenn der Artikel nicht gefällt oder nicht passt: Solche Rücksendungen können sehr wohl auf Kosten des Kunden gehen.
Reklamation ist nur in den ersten 14 Tagen möglich
Das ist falsch – obwohl viele Online-Händler dies in ihren AGBs festlegen. Fakt ist jedoch: Defekte Ware fällt unter die zweijährige Gewährleistung und muss daher so lange erstattet werden. Aber Achtung: Nach sechs Monaten liegt die Beweislast beim Kunden.