Sicher unterwegs: Diese Verkehrsregeln kennen die meisten Autofahrer nicht

Welche Verkehrsregeln besonders oft gebrochen werden, schlichtweg, weil sie den Autofahrern nicht bekannt sind, zeigt der folgende Artike

Autofahrer © Foto: Life of Pix / Pexels
Viele Autofahrer kennen wichtige Verkehrsregeln nicht. Wir klären auf! 

Insgesamt setzt sich die deutsche Straßenverkehrsordnung aus 53 Paragrafen zusammen, die oft bis zu acht Absätzen enthalten. Alle Regeln kennt so kaum ein Autofahrer im Detail – dadurch kommt es entsprechend häufig zu Verstößen. 

Ampel bei Gelb überfahren

Die drei Ampelphasen sollten allen Autofahrern ein Begriff sein. Oft wird die Entscheidung, ob gebremst oder Gas gegeben wird, spontan getroffen, wenn die Ampel plötzlich auf Gelb schaltet. Jedoch ist es streng genommen nicht erlaubt, bei einer gelben Ampel zu beschleunigen. 

Das gelbe Lichtsignal bedeutet nach Paragraf 49 nämlich, dass angehalten werden muss. Wird dagegen verstoßen, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro gerechnet werden. Dennoch ist der plötzliche Stopp vor der gelben Ampel nur erlaubt, wenn dadurch keine Gefahr entsteht. So muss das Fahrzeug beispielsweise vor der Haltelinie stehen. Ein Vorfahren bis auf die Kreuzung ist wiederum verboten. 

Fahren auf der Mittelspur

Ein großes Ärgernis auf der Autobahn stellen für viele Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer dar, die ausschließlich auf der mittleren Spur fahren. Was viele allerdings nicht wissen: Unter bestimmten Bedingungen ist dies sogar rechtswidrig. Das Rechtsfahrgebot gilt nämlich auch auf dreispurigen Autobahnen. Das bedeutet, dass stets die rechte Spur zu nutzen ist, falls die Verkehrslage es zulässt.

Jedoch heißt das nicht, dass jede kleine Lücke auf der rechten Spur ausgenutzt werden muss. Ein Wechsel ist lediglich dann nötig, wenn mindestens 20 Sekunden Abstand zu dem nächsten Überholmanöver besteht. Natürlich kann dies in der Praxis jedoch kein Autofahrer auf die Schnelle ausrechnen. Somit muss es sich in der Regel um einen sehr klaren Verstoß handeln, um das Vergehen nachweisen zu können. Ist dies möglich, droht eine Strafe in Höhe von 30 bis 80 Euro.

Auf der Autobahn herrscht jedoch noch mehr Unwissenheit: Wozu der Seitenstreifen genutzt werden darf, wissen die meisten Autofahrer ebenfalls nicht. 

Abknickende Vorfahrt: Blinker?

Das richtige Blinkverhalten legen laut einer Studie aus dem Jahr 2018 lediglich knapp 20 Prozent der Autofahrer an den Tag. Dabei gestaltet sich die dazugehörige Regelung im Grunde sehr einfach: Bei dem Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße findet ein Abbiegevorgang statt. Aus diesem Grund muss auch der Blinker entsprechend gesetzt werden. 

Wird die Vorfahrtsstraße allerdings in gerader Richtung verlassen, ist kein Blinker zu betätigen. Grundsätzlich gilt, dass jede Änderung der Fahrtrichtung angezeigt werden muss. Wird darauf verzichtet, drohen Bußgelder in Höhe von zehn bis 30 Euro. 

Noch teurer wird es bei einem Unfall, denn die Hauptschuld trägt der Verkehrsteilnehmer, der nicht den nötigen Blinker gesetzt hat. 

Der Zebrastreifen bedeutet keine Vorfahrt für Radfahrer

In der Grundschule lernen die Kinder bereits, dass sie von ihrem Fahrrad an einem Zebrastreifen absteigen müssen. 

Laut den Regelungen der StVO müssen Autofahrer ausschließlich Krankenfahrstühlen, Rollstühlen und Fußgängern Vorfahrt gewähren. Nutzen dürfen Radfahrer den Zebrastreifen generell nur dann, wenn es dadurch zu keiner Behinderung eines Fahrzeuges kommt. 

Werden jedoch Fußgänger durch einen Autofahrer daran gehindert, den Zebrastreifen zu überqueren, wird ein Bußgeld von 80 Euro fällig. Sorgt allerdings ein Radfahrer dafür, dass Autofahrer stark abbremsen oder vor dem Zebrastreifen stehen bleiben müssen, könnte diesem ein Bußgeld auferlegt werden.