Noch immer werden die gesetzlichen Angebote zur Vorbeugung und Früherkennung von Darmkrebs zu selten genutzt. So nehmen nur 20 bis 30 Prozent der Versicherten im entsprechenden Alter die Vorsorge in Anspruch. Dabei konnte berechnet werden, dass mithilfe dieser Maßnahme in den ersten zehn Jahren nach ihrer Einführung 180.000 Darmkrebsfälle verhindert werden konnten. Denn diese Art von Krebs entwickelt sich in der Regel aus langsam wachsenend Vorstufen, den sogenannten Adenomen. Diese können bei der Darmspiegelung direkt entfernt werden.
Einige Neuerungen sollen nun zur Vorsorge animieren
Neben dem Anspruch auf eine Darmspiegelung ab 50 Jahren werden Versicherte voraussichtlich ab Juli 2019 von den Krankenkassen schriftlich zur Darmkrebsfrüherkennung eingeladen werden. Ziel der Neuerungen: Mehr Menschen sollen die Angebote nutzen – um ihre Gesundheit zu erhalten.
Telefonaktion zum Darmkrebsmonat
Im Rahmen einer bundesweiten Telefonaktion vom Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Stiftung LebensBlicke beantworten am 7. und 8. März 2019 (von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Telefon 0800-420 30 40, kostenfrei) Ärztinnen und Ärzte alle Fragen rund um das Thema Darmkrebs.
