
Steuern sparen: Kindergeld und Freibeträge
Für das erste und zweite Kind stehen der Familie monatlich je 184 Euro zu, für das dritte 190 Euro, für jedes weitere Kind 215 Euro. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist. Der Freibetrag liegt je Kind bei insgesamt 7.008 Euro pro Jahr. Er besteht aus Grundfreibetrag (4.368 Euro) und einem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (2.640 Euro). Die Freibeträge werden gegen das Kindergeld abgewogen. In Sachen Steuer und Familie sollten Sie sich entweder vom Finanzamt oder vom Steuerberater unterstützen lassen.
Mit dem Ausbildungsfreibetrag Steuern sparen
Selbst wenn der Nachwuchs bereits volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, können die Eltern den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Der beträgt jährlich 924 Euro – egal, ob Ihr Sprössling nun studiert oder eine Lehre macht. Voraussetzung ist aber, dass noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Unterstützung lohnt sich
Auch wenn kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, weil die erwachsenen Kinder zum Beispiel den freiwilligen Wehrdienst leisten oder über 25 Jahre alt sind und noch studieren, können Eltern Unterhaltskosten geltend machen. Das Finanzamt erkennt bis zu 8.004 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung an. Übernehmen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung für ihr Kind, können sie die Beiträge (so genannter Basisschutz) steuerlich absetzen.
So können Alleinerziehende Steuern sparen
Wer sein Kind allein erzieht, bekommt Beistand vom Staat. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt bei jährlich 1.308 Euro. Voraussetzung: der Alleinerziehende hat Anspruch auf Kindergeld und in seinem Haushalt wohnt keine weitere erwachsene Person. Nicht der Lebensgefährte, aber zum Beispiel auch nicht die Großmutter des Kindes.
Schulgeld
Besucht der Nachwuchs eine staatlich anerkannte Privatschule haben Eltern die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgaben abzusetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro pro Jahr. Die Kosten für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung müssen von diesem Betrag aber abgezogen werden.
Sonderfall Zwillinge
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um jeweils 300 Euro pro Monat für das zweite und jedes weitere Kind, das ist der so genannte Mehrlings- oder Zwillings-Bonus. Laut Bundessozialgericht erhalten berufstätige Eltern gleichzeitig doppeltes Elterngeld für 14 Monate, wenn sie im selben Zeitraum in Elternzeit gehen (BSG, Az.: B 10 EG 3/12 und B 10 EG 8/12). Ein Steuerberater kann Ihnen hier die Steuern berechnen, die Sie gegebenenfalls sparen können.
Ehegatten-Unterhalt
Wer dem Ex-Gatten Unterhalt zahlt, kann derzeit bis zu 13.085 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Der Ex-Partner muss das erhaltene Geld im Gegenzug aber versteuern. Will er das nicht, sind die Zahlungen alternativ auch bis zur Höhe von 7.680 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Geleisteter Kindesunterhalt spielt dagegen steuerlich generell keine Rolle.
Nachhilfe nach Umzug
Nach einem berufsbedingten Umzug der Eltern lassen sich pro Kind bis zu 1.584 Euro als Werbungskosten geltend machen. Dabei werden auch anteilig eventuelle Kosten für Nachhilfe berücksichtigt. Allerdings nur dann, wenn die Nachhilfe nötig geworden ist, weil der Nachwuchs an der neuen Schule Probleme hatte.
Steuern sparen: So setzen Sie Arztkosten ab
Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Brillen oder Kuren, die nicht von den Kassen übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt Kosten, die über eine „zumutbare Belastung“ hinausgehen. Die Grenze sinkt, je mehr Kinder in einer Familie sind.
Beachten Sie Steuerklassen, um Steuern zu sparen
Verdienen beide Partner gleich viel, ist die Kombination der Steuerklassen IV/IV sinnvoll. Verdient ein Partner 60 Prozent des Familieneinkommens oder mehr, ist die Variante III/V günstiger. Dann sollten aber Sonderausgaben und Werbungskosten von dem Partner mit der Steuerklasse V geltend gemacht werden.
Steuern & Familie: Der Patchwork-Effekt
Eltern in einer Patchwork-Familie fahren besser, wenn sie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder addieren. Sobald es um mehr als zwei Kinder geht, ist das günstiger, als wenn jeder Partner nur für seine Kids Kindergeld beantragt. Das Kindergeld steigt ab dem dritten Kind von 184 Euro auf 190 Euro an und beträgt für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. Bringt immerhin 30 Euro mehr pro Monat ein.
Betreuungskosten
Ob Kita, Tagesmutter oder Babysitter – bis zum 14. Lebensjahr sind die Betreuungskosten für Kinder zu zwei Dritteln von der Steuer absetzbar. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr können abgesetzt werden, wenn das Kind das dritte, aber noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet hat. Vorher und nachher kann die Betreuung als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.