Schimmel in der Mietwohnung! Und nun?

Schimmel in der Mietwohnung! Und nun?

Schimmelsporen sind überall und grundsätzlich kein Grund zur Panik. Gerade in der Heizperiode bei großen Temperaturunterschieden zwischen drinnen und draußen können uns die Pilze jedoch in unseren Wohnräumen Probleme bereiten. Was ist also zu tun, wenn Sie Schimmel in der Mietwohnung festgestellt haben? Welche Rechte haben Sie, und welche Pflichten kommen nun auf Sie zu?

Geschimmelte Wand© iStock/wabeno
Bei Schimmel ist sofort zu handeln!

Großer Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern ist bei dem sensiblen Thema „Schimmel in der Mietwohnung“ immer die Frage des richtigen Lüftens und Heizens. Um eine zu hohe Luftfeuchtigkeit zu vermeiden (über 55 Prozent, messbar mit einem Hygrometer, ab ca. 15 Euro), ist fünf Minuten Stoßlüften am Morgen und am Abend das A und O. Öffnen Sie dazu die Fenster weit.

Wichtig: Heizen Sie die gesamte Wohnung

Um Heizkosten zu sparen, genügt es, die Temperatur in den Räumen um etwa ein Grad zu senken. Ideal sind Temperaturen zwischen 19 und 21 Grad in Wohn-, 17 bis 18 Grad in Schlafräumen – darunter sollte die Temperatur nicht sinken! Ein großer Fehler ist, einen Raum gar nicht zu heizen. Denn an den kalten Wänden bildet sich leicht Kondenswasser, was zur gefürchteten Schimmelbildung führt. Durch Lüften wird viel Feuchtigkeit ins Freie befördert. Was tun, wenn sich aber trotzdem Schimmel bildet? Gut zu wissen: Dieser entsteht auf Tapeten (auch auf Rauhfaser) übrigens eher als auf verputzten Wänden.

Kleinen Schimmelbefall in der Mietwohnung selbst entfernen

Einem kleineren Befall in einer Ecke oder schwarzen Fugen im Bad kann man selbst zu Leibe rücken. Wichtig: Reiben Sie nie mit einem trockenen Tuch über die Schimmelflecken, so wirbeln Sie die Sporen nur auf. Tragen Sie Mundschutz und Handschuhe. Tipp: Experten raten, Schimmel mit 70%igem Alkohol (Apotheke) zu entfernen, da chlorhaltige Mittel auch gesundheitsschädlich sind. So geht’s: Flecken betupfen, halbe Stunde einwirken lassen, dann mit einem alkoholgetränkten Tuch abreiben. Tritt der Schimmel immer wieder auf und „wachsen“ die Stellen, informieren Sie umgehend Ihren Vermieter. Bitten Sie ihn um Abhilfe und setzen Sie ihm eine Frist. „Stellt ein Sachverständiger fest, dass Baumängel die Ursache sind, dürfen Sie die Miete kürzen, bis der Schaden behoben ist“, weiß Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund e. V.. Bleibt die Ursachenklärung strittig, können Sie die Miete „unter Vorbehalt“ um mindestens 10 Prozent kürzen.

Lade weitere Inhalte ...