
Steuern und Rente
Abgabefrist verlängert
Es ist mal wieder Mitte Mai, und die Steuererklärung ist noch nicht fertig? 2018 müssen Sie dann noch einmal richtig Gas geben, im Jahr danach nicht mehr. Offiziell wird die Frist ab nächsten Jahr verlängert, heißt: Die Steuererklärung für 2018 müssen Sie erst am 31. Juli 2019 abgeben. Für alle, die die Arbeit vom Steuerberater erledigen lassen, ändert sich gar nichts.
Steuerfreibeträge sind höher
Bei den Freibeträgen ändert sich ebenfalls etwas zugunsten der Steuerzahler: Der Grundfreibetrag wird um 180 Euro auf dann 9.000 Euro angehoben, der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf dann 4.788 Euro.
Ein Plus bei der Riester-Rente
Seit dem Jahr 2002 gibt es die Riester-Rente, eine staatliche geförderte zusätzliche Altersvorsorge, die speziell auf Beschäftigte mit niedrigem Einkommen und mit Kindern zugeschnitten ist – also besonders häufig von Frauen genutzt wird. Die Grundzulage steigt jetzt von 154 Euro auf 175 Euro.
Reisen
Mallorca-Steuer verdoppelt
Eine der wirklich schlechten Nachrichten für das neue Jahr: Die so genannte „Ecotasa“ verdoppelt sich. 2018 beträgt sie zur Hauptsaison in Fünf-Sterne-Hotels 4 Euro, in Drei- und Vier-Sterne-Hotels 3 Euro, in Hostals wird ein Euro fällig. Kreuzfahrt-Passagiere zahlen ohne Ausnahme 2 Euro. Für Apartments zahlen Bewohner 2 bis 4 Euro, je nach Standard. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts.
Datenspeicherung bei Flügen
Ab Mai werden bis zu 20 verschiedene Datensätze von Flugpassagieren gespeichert, und zwar für fünf Jahre. Route, Anschrift, Telefonnummer, Name, Sitzplatz, IP-Adresse – alles wird in einer Zentralstelle beim Bundeskriminalamt fest-gehalten. Das gilt für Linien- und Charterflüge.
Kostenlos streamen
Nachdem 2017 schon die Roaming-Gebühren in der EU weggefallen sind, kann man vom 20. März an auch kostenlos streamen. Wer Netflix oder Spotify abonniert hat, kann das überall in der EU ohne Zusatzgebühren nutzen.
Auto und Verkehr
Reifen nur mit Schneeflocke
Ab dem Jahreswechsel gilt: Allein die M&S-Kennzeichnung auf den Autoreifen reicht nicht mehr aus. Ab sofort müssen die Reifen, ob Winter- oder Ganzjahres-Modelle, ein Schneeflockensymbol tragen. Aber es gibt eine Übergangsfrist: M&S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 benutzt werden.
Bußgeld für falsche Bereifung
Wer mit ungeeigneten Reifen bei Schnee und Glatteis unterwegs ist, wird ab dem neuen Jahr härter bestraft. Statt der bisher 60 Euro sind es nun 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
E-Call wird jetzt Pflicht
Ab dem 1. April müssen in alle Neuwagen E-Call-Systeme eingebaut werde. Dabei handelt es sich um ein Notrufsystem, das bei einem Unfall automatisch ausgelöst wird.
Banken und Anlagen
EC-Karte weg, Geld weg
Wenn die EC-Karte gestohlen wird und schon Geld abgehoben wurde, bevor man sie sperren lassen konnte, haftet man jetzt mit 50 (statt 150) Euro Eigenanteil. Eine Ausnahme ist nach wie vor, wenn man grob fahrlässig war.
Blitzschnell zahlen
Für den Sommer ist die Blitzüberweisung auch für Deutschland angekündigt. 10 bis 15 Sekunden dauert es, bis das Geld den Besitzer wechselt.
Waffen-Rückgabe
Haben Sie vielleicht geerbt, und zu dem neuen Besitz gehört eine Waffe? Was macht man damit, wenn man selbst keinen Waffenschein besitzt? Am besten bei der Polizei abgeben. Am 6. Juli 2018 läuft die Frist für die straffreie Rückgabe ab.
Bauen und Wohnen
Antrag für erneuerbare Energie
Sie wollen eine Solar- oder Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung im Haus ein- und anbauen? Dann müssen Sie ab sofort einen festgeschriebenen Weg einhalten, wenn Sie Fördergelder dafür haben wollen. Man muss nämlich zu allererst den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn stellen und auf die Zusage warten. Planen darf man in dieser Zeit natürlich, aber noch keinen Auftrag an eine Firma erteilen. Sonst war es das mit der Förderung.
Absicherung für Bauherren
Planen Sie, ein Haus zu bauen? Dann sollten Sie von der neuen Regelung im Bauvertragsrecht wissen. Ab dem neuen Jahr erhalten Bauherren eine Baubeschreibung mit detaillierten Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. Dadurch haben sie die Möglichkeit, noch vor Vertragsabschluss Angebote besser vergleichen zu können und die Förderbedingungen konkret einzusehen. Außerdem dient sie als Unterlage für die Beantragung eines Kredits.
Hartz IV: Mietzuschuss steigt
Für Alleinlebende steigt der monatliche Zuschuss um 39,50 auf 404 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt auf 472,20 Euro. Ganz neu ist, dass diejenigen, die länger als zehn Jahre in einer Wohnung leben, den festgelegten Richtwert um zehn Prozent übersteigen dürfen.
Kinder und Mutterschutz
Nachts, sonn- und feiertags
Bislang gilt: Werdende und stillende Mütter dürfen generell nachts, sonn- und feiertags nicht arbeiten. Das ändert sich jetzt, zumindest ein bisschen. Ab dem 1. Januar dürfen sie von 20 bis 22 Uhr arbeiten. Das Aber dabei: Das geht nur, wenn beide Seiten, insbesondere die schwangere Frau, zustimmen, der Arzt das erlaubt und die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. An Sonn- und Feiertagen dürfen werdende Mütter auch arbeiten, aber nicht allein.
Fehlgeburt und Behinderung
Für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gilt ab dem neuen Jahr ein besonderer Kündigungsschutz von vier Monaten – also genau wie bei einer planmäßig verlaufenden Schwangerschaft. Und Mütter, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, haben einen längeren Mutterschutz: Statt der üblichen acht Wochen sind es zwölf.
Frauen in Ausbildung
Alle Schwangeren, die noch zur Schule gehen oder studieren, haben ab sofort auch einen Mutterschutz. Sie sind in diesen Wochen von Pflicht-Veranstaltungen befreit. Einzig für Selbstständige und Geschäftsführerinnen von so genannten juristischen Personen, etwa einer GmbH, gilt der Mutterschutz nach wie vor nicht. Und noch etwas bleibt so, wie es war: Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Adoptivmütter und für Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, die ein Kind selbst nicht austragen.
Arbeitsplatz muss sicher sein
Bis zum Ende des Jahres 2018 müssen Arbeitgeber alle Arbeitsplätze in ihren Betrieben darauf untersuchen, ob Schwangere oder stillende Mütter dort gefahrlos arbeiten können. Dabei ist es egal, ob der Platz derzeit von einer Frau oder von einem Mann besetzt ist. Bedeutet für den Chef, jeden Arbeitsplatz zu checken. Liegt eine mögliche Gefährdung in irgendeiner Form vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz durch Schutzmaßnahmen umgestalten. Ist dies nicht möglich oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand, muss die Schwangere an einem anderen Platz eingesetzt werden.
Kindergeld: plus 2 Euro
Zwei Euro mehr gibt es für jedes Kind. Das heißt: für die ersten beiden Kinder je 194 Euro, für das dritte 200 Euro, ab dem vierten Kind 225 Euro. Der Anspruch besteht ab dem Geburtsmonat. Jedoch kann man das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate beantragen. Bislang war das für ein Jahr möglich. Also: schnell ran an den Antrag.