
Ich bin eine totale Deko-Tante und schmücke auch das Treppenhaus je nach Jahreszeit – zum Beispiel mit einem Türkranz, an Weihnachten auch mit Lichterketten. Mein Nachbar schimpft immer darüber, weil er es kitschig findet,
berichtet Userin Monika T. aus Leipzig und fragt: „Darf er mir das laut Mietrecht verbieten?“
Kaum zu glauben, aber wahr, über derartige Dinge regen sich immer wieder Mitmieter und sogar Vermieter auf.
In einem ähnlichen Fall zum Mietrecht entschied das Landgericht Hamburg (Az. 333 S 11/15): Mieter dürfen an der Außenseite ihrer Wohnungstür ein Schild anbringen, auf dem „Willkommen“ steht. Ein solcher Gruß führt in der Regel nicht dazu, dass sich das Treppenhaus schlechter nutzen lässt. Geklagt hatte eine Vermieterin. Sie wollte jeglichen Schmuck verbieten, weil sich die Wohnung angeblich mit einem nicht dekorierten Hausflur leichter vermieten ließe. Das Gericht schlug sich auf die Seite des Mieters. Das Mietrecht-Urteil sollte jedoch nicht als Freibrief für ausufernde Deko gelten. Wer zum Beispiel Pflanzen ins Treppenhaus stellen mag, sollte unbedingt darauf achten, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben.