Schon wieder eine Mietsteigerung – und nun?Ratgeber© iStock

Schon wieder eine Mietsteigerung – und nun?

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Häufigkeit 

Der Vermieter darf die Miete frühestens 12 Monate nach Mietbeginn oder nach der letzten Mietsteigerung erneut anheben.

Höhe

Wie hoch der Preisaufschlag ausfallen darf, richtet sich jeweils nach der Höhe der Ausgangsmiete und der so genannten ortsüblichen Vergleichsmiete. Das ist die Miete, die üblicherweise für eine Wohnung vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in der Gemeinde gezahlt wird.

Formalien

Die Mieterhöhung muss immer in Textform erklärt werden. Der Vermieter muss die Erhöhung auch in Textform begründen, zum Beispiel indem er ein Gutachten beifügt oder drei Vergleichsformen benennt. Übrigens: Bei mehreren Mietern im Haus muss die Erhöhung von allen verlangt werden, sonst ist sie ungültig.

Prüfen 

Der Mieterbund rät, jede Erhöhung zu prüfen. Dafür hat der Mieter den Rest des Monats, in dem das Anschreiben gekommen ist, sowie die folgenden zwei Monate Zeit. Mieter sollten zudem ihre Wohnfläche nachmessen: Diese ist nicht in allen Mietverträgen korrekt angegeben, eine Mieterhöhung ist aber nur auf Basis der genauen Quadratmeterzahl gültig.

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