
Paula E. aus Filderstadt fragt:
Wir wohnen im Eigenheim. Stimmt es, dass man Kosten für den Schornsteinfeger beim Finanzamt geltend machen kann?
Antwort:
Ja. Die Kosten für den Schornsteinfeger können als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH VI R 1/13) gilt das sogar für die vollständigen Kosten einschließlich der Abgasprüfung. Die Regelung gilt rückwirkend für alle noch nicht gemachten Steuererklärungen oder für solche, die noch geändert werden können. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung vorliegt und der Betrag nicht bar beglichen wurde.