Trauerfall in der Familie: Was jetzt erledigt werden muss

Trauerfall in der Familie: Was jetzt erledigt werden muss

Ein Trauerfall in der Familie trifft uns oft überraschend und unvorbereitet. Und auch wenn wir uns am liebsten verkriechen würden – in dieser schweren Zeit muss eine Reihe von Dingen erledigt werden. Wir sagen, welche das sind.

Sterbeurkunde für den Trauerfall in der Familie

Als erstes gilt es, einen Totenschein und die Sterbeurkunde zu besorgen. Erfolgte der Tod in der Klinik, erhalten die Hinterbliebenen den Totenschein automatisch vom Krankenhaus. Ist der Tod zu Hause eingetreten, wird ein Arzt einberufen, der nach der Leichenschau einen Totenschein ausstellt.

Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod muss ein Hinterbliebener mit dem Totenschein zum Standesamt gehen und sich die Sterbeurkunde ausstellen lassen. Folgende Unterlagen sind bei einem Trauerfall in der Familie mitzubringen: Geburtsurkunde und Personalausweis des Toten; bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil. Der Standesbeamte, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat, ist für die Beurkundung verantwortlich.

Mehrere Exemplare der Sterbeurkunde

Auf Grundlage des Totenscheins stellt der Standesbeamte die Sterbeurkunde aus – am besten gleich in etwa zehn Ausfertigungen. Die weiteren Exemplare werden später noch benötigt, um Renten abzumelden, Konten auflösen oder Versicherungen zu kündigen. In der Regel sollten Versicherungen etc. möglichst schnell von dem Trauerfall in der Familie in Kenntnis gesetzt werden, da hier die Regelung der Kenntniserlangung gilt: Genau ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer über das Ableben informiert wurde, werden auch die Beiträge erstattet. Meist genügt ein Telefonat.

Bestatter für den Trauerfall in der Familie wählen

Während diese Formalitäten für den Trauerfall in der Familie erledigt werden, sollte man auch die Bestattung organisieren. Je nach Bundesland muss spätestens binnen 36 Stunden ein Bestatter ausgewählt werden. Dieser holt den Leichnam ab. Zuvor ist zu klären, ob der Verstorbene eine Trauerfall-Vorsorge in Form eines sogenannten Bestattungsvorsorgevertrags abgeschlossen hat – dann übernimmt das entsprechende Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte. Ein Beisetzungstermin sollte innerhalb der ersten zwei Tage festgelegt werden.

Außerdem muss ein Gespräch mit dem Gemeindepfarrer geführt werden. Eine Gärtnerei hilft bei der Auswahl von Kränzen und Blumen für die Beerdigung, ein geeignetes Restaurant bei der Menüauswahl für das anschließende Essen. Auch sollte jetzt eine Druckerei mit den Trauerkarten beauftragt werden.

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