Krankgeschrieben: Was darf ich, was nicht?

Krankgeschrieben: Was darf ich, was nicht?

Ein Restaurant-Besuch ist nicht verboten, wenn man krankgeschrieben ist. Aber Zechtouren sollte man unterlassen.© Fotolia
Ein Restaurant-Besuch ist nicht verboten, wenn man krankgeschrieben ist. Aber Zechtouren sollte man unterlassen.

Einkaufen: Besorgungen im Supermarkt zu machen, ist auf jeden Fall immer erlaubt. Auch der Gang zur Apotheke, zur Post, zu Ärzten sowie ein ausgiebiger Spaziergang ist für Krankgeschriebene nicht verboten.

Restaurant- oder Kneipenbesuche: Wenn es um den Aufenthalt in Gastronomiebetrieben geht, kommt es immer auf die Art der Krankheit an: Wer etwa eine Magen-Darm-Grippe hat, sollte sich nicht unbedingt seine Nächte in der Kneipe um die Ohren schlagen. Hat man aber ein Bein gebrochen, kann man natürlich im Restaurant essen gehen.

Urlaubsreisen: Fällt eine gebuchte Reise in den Zeitraum der Krankschreibung, muss dies nicht heißen, dass man sie nicht antreten kann. So kann man etwa mit einem Gipsarm oder Magengeschwür verreisen, wenn es den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Aber: Der Arbeitgeber muss zustimmen.

Sport: Auch hier kommt es auf die Art der Erkrankung an: Mit Rückenschmerzen schwimmen gehen oder im Fitness-Studio trainieren, ist erlaubt. Mit einer schweren Erkältung joggen oder baden zu gehen, sollte man hingegen unterlassen.

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