Berufsunfähigkeitsversicherung ja oder nein? Das rät der Profi

Berufsunfähigkeitsversicherung ja oder nein? Das rät der Profi

Ob Kosmetikerin, Handwerker oder Bürokraft: Derzeit wird jeder vierte Arbeitnehmer vor Renteneintritt in Deutschland berufsunfähig. Lohnt es sich also, sich dagegen zu versichern? Berufsunfähigkeitsversicherung ja oder nein? Wir haben die Expertin Bianca Boss vom Bund der Versicherten gefragt.

© IStock
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für alle Arbeitsnehmer

Für wen ist der Schutz überhaupt sinnvoll?

„Für alle, die im Berufsleben stehen. Denn wer seine Arbeit wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, gerät leicht in finanzielle Not. Um diese auszugleichen, reicht die staatliche Unterstützung, also die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, nicht aus. Arbeitnehmer erhalten diese außerdem nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.“

Wann bekomme ich Geld von der Versicherung?

„Dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Es gibt neben der Berufs- auch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, doch hier wird nur gezahlt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, die auf dem Arbeitsmarkt üblich ist.“

Wann sollte ich den Vertrag am besten abschließen?

„So früh wie möglich und bei guter Gesundheit, dann sind die Prämien günstiger als bei einem späteren Abschluss. Der beste Zeitpunkt ist der Beginn der beruflichen Ausbildung oder eines Studiums.“

Wie finde ich das passende Angebot für mich?

„Wichtig: Vergleichen Sie in Ruhe. Und lassen Sie sich unabhängig beraten, zum Beispiel von Versicherungsberatern. Denn der Tarif, die monatlich vereinbarte Rentenhöhe und weitere Leistungen sollten auf Sie zugeschnitten sein. Nehmen Sie sich auch genug Zeit für die Beantwortung der Fragen zum Gesundheitszustand, hier muss alles vollständig und wahrheitsgemäß sein.“

Was ist der Vorteil einer Beitragsdynamik?

„Hierbei steigt der Versicherungsbeitrag je nach Vertrag um jährlich zwei bis fünf Prozent, wodurch sich eine neue, höhere Rente errechnet. Sinnvoll ist auch eine Rentendynamik im Leistungsfall, also bei Bezug der Rente. Wer die vereinbart hat, bekommt jährlich eine prozentuale Steigerung seiner Rente gezahlt.“

Was bedeutet die Klausel „abstrakte Verweisung“?

„Steht sie im Vertrag, wird zur Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht nur auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit geschaut, sondern der Versicherer behält sich auch vor, den Kunden auf einen anderen, vergleichbaren Beruf zu verweisen. Das heißt, dass ihm eine andere Tätigkeit zuzumuten ist, die seinen Berufserfahrungen entspricht. Achten Sie deshalb vor Vertragsabschluss darauf, dass der Versicherer auf diese Klausel verzichtet.“

Wo finde ich Hilfe, wenn die Versicherung nicht zahlt?

„Lassen Sie Ihren Vertrag von einem unabhängigen Versicherungsberater, Rechtsanwalt oder bei den Verbraucherzentralen prüfen. Für Mitglieder übernehmen das die Berater vom Bund der Versicherten. Sie können sich aber auch an die Schlichtungsstelle wenden: www.versicherungsombudsmann.de

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