
In Einzelfällen kann die Hausordnung das sichtbare Lüften von Bettzeug beziehungsweise das Aufhängen von Wäsche an Sonntagen verbieten. Dazu gehört, dass die Wäsche (oder das Bettzeug) am Fenster oder auf einer Wäschespinne oder auf einer Leine weit oben hängt. Was Ihnen allerdings niemand verbieten kann, ist das Aufhängen von Wäsche im nicht einsehbaren Bereich, also beispielsweise auf einem Wäscheständer, der von der Balkonbrüstung abgeschirmt wird. Das ist übrigens immer erlaubt, auch dann, wenn ein Mietvertrag das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon generell verbietet (nicht nur sonntags). Ebenso ist es erlaubt, einen Sichtschutz anzubringen (zum Beispiel, wenn der Balkon nur ein Geländer hat) oder einen Sonnenschirm aufzustellen.
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