
Den Rauchmelder anbringen muss der Wohnungsbesitzer. Der Bewohner – also der Mieter – ist dagegen in vielen Bundesländern für die Rauchmelder-Wartung zuständig. Überprüft wird die Rauchmelderpflicht bislang so gut wie gar nicht. Wenn allerdings ein Feuer ausbricht und kein Rauchmelder angebracht ist, wird das teuer für den säumigen Besitzer.
Rauchmelder anbringen: Übersicht über die einzelnen Bundesländer
- Baden-Württemberg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Bayern: Pflicht für Bestandsbauten ab 2018, Pflicht für Neubauten
- Berlin: Pflicht für Bestandsbauten ab 2020, Pflicht für Neubauten ab 2016
- Brandenburg: keine Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Bremen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
- Hamburg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Hessen: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Mecklenburg-Vorpommern: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Niedersachsen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
- Nordrhein-Westfalen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
- Rheinland-Pfalz: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Saarland: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
- Sachsen: keine Pflicht für Bestandsbauten, Pflicht für Neubauten ab 2016
- Sachsen-Anhalt: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
- Schleswig-Holstein: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
- Thüringen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2019, Pflicht für Neubauten