Rauchmelder anbringen: Wo das jetzt Pflicht wird

Den Rauchmelder anbringen muss der Wohnungsbesitzer. Der Bewohner – also der Mieter – ist dagegen in vielen Bundesländern für die Rauchmelder-Wartung zuständig. Überprüft wird die Rauchmelderpflicht bislang so gut wie gar nicht. Wenn allerdings ein Feuer ausbricht und kein Rauchmelder angebracht ist, wird das teuer für den säumigen Besitzer.
Rauchmelder anbringen: Übersicht über die einzelnen Bundesländer
Baden-Württemberg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Bayern: Pflicht für Bestandsbauten ab 2018, Pflicht für Neubauten
Berlin: Pflicht für Bestandsbauten ab 2020, Pflicht für Neubauten ab 2016
Brandenburg: keine Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Bremen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
Hamburg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Hessen: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Mecklenburg-Vorpommern: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Niedersachsen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
Nordrhein-Westfalen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
Rheinland-Pfalz: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Saarland: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
Sachsen: keine Pflicht für Bestandsbauten, Pflicht für Neubauten ab 2016
Sachsen-Anhalt: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
Schleswig-Holstein: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
Thüringen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2019, Pflicht für Neubauten




