Rauchmelder anbringen: Wo das jetzt Pflicht wird

Rauchmelder anbringen: Wo das jetzt Pflicht wird

Um die Zahl von Brandopfern in der eigenen Wohnung zu senken, wird nach und nach in fast allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Zum 1. Januar 2016 wurde der Kreis wieder erweitert: Ab sofort ist auch in Neubauten in Berlin und Sachsen Rauchmelder anbringen Pflicht. Gleiches gilt für Bestandsbauten in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Auf absehbare Zeit keine Rauchmelderpflicht gibt es in Brandenburg sowie für Bestandsbauten in Sachsen.

Das Rauchmelder anbringen und regelmäßige Wartung sind die Pflicht des Wohnungsbesitzers© iStock/Highwaystarz-Photography
Rauchmelder anbringen und überprüfen ist Pflicht des Wohnungsbesitzers

Den Rauchmelder anbringen muss der Wohnungsbesitzer. Der Bewohner – also der Mieter – ist dagegen in vielen Bundesländern für die Rauchmelder-Wartung zuständig. Überprüft wird die Rauchmelderpflicht bislang so gut wie gar nicht. Wenn allerdings ein Feuer ausbricht und kein Rauchmelder angebracht ist, wird das teuer für den säumigen Besitzer.

Rauchmelder anbringen: Übersicht über die einzelnen Bundesländer

  • Baden-Württemberg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Bayern: Pflicht für Bestandsbauten ab 2018, Pflicht für Neubauten
  • Berlin: Pflicht für Bestandsbauten ab 2020, Pflicht für Neubauten ab 2016
  • Brandenburg: keine Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Bremen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
  • Hamburg: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Hessen: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Mecklenburg-Vorpommern: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Niedersachsen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
  • Nordrhein-Westfalen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
  • Rheinland-Pfalz: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Saarland: Pflicht für Bestandsbauten ab 2017, Pflicht für Neubauten
  • Sachsen: keine Pflicht für Bestandsbauten, Pflicht für Neubauten ab 2016
  • Sachsen-Anhalt: Pflicht für Bestandsbauten ab 2016, Pflicht für Neubauten
  • Schleswig-Holstein: Pflicht für Bestandsbauten und Neubauten
  • Thüringen: Pflicht für Bestandsbauten ab 2019, Pflicht für Neubauten
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