Versicherung zahlt nicht — was nun?

Versicherung zahlt nicht — was nun?

Mit Versicherungen ist es so eine Sache: Kein Kunde möchte, dass seine Gesellschaft jeden Antrag auf Leistung quasi ungeprüft bewilligt, denn das würde ja die Beiträge in die Höhe treiben. Wenn wir jedoch selbst einen Versicherungsschaden melden, wollen wir sehr wohl, dass die Versicherung zahlt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Schwachstellen kennen.

Frau ärgert sich am Telefon© iStock
Immer wieder Ärger mit der Versicherung? So entgehen Sie diesem!

Hausrat

Oberstes Gebot nach einem Diebstahl oder Wohnungseinbruch: Legen Sie der Polizei und der Versicherung eine Stehlgutliste vor. Sie muss vollständig sein, sonst könnte es ihnen passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Wer dies ganz perfekt machen möchte, deponiert Kopien von Rechnungen teurer Gegenstände bei Freunden oder in einem Bankschließfach. Es wird übrigens nur der Zeitwert, nicht der Neuwert ersetzt, wenn Sie einen Versicherungsschaden melden. Bei Wasserschäden ist die Regulierung meist unproblematisch.

Haftpflicht

Bei der Privathaftpflicht ist der Konkurrenzdruck groß, gemeldete Schäden häufig. Klar, dass die Versicherer Anwälte zur Anspruchsabwehr beschäftigen. Ein Klassiker: Sie helfen beim Umzug und beschädigen etwas. Hierbei handelt es sich um eine Gefälligkeitstätigkeit, das heißt für Sie erst einmal: Die Versicherung zahlt nicht, es sei denn, Sie haben Gefälligkeitsschäden mitversichert. Vorteilhaft: Kinder bis sieben Jahre sind für verursachte Schäden nicht haftbar zu machen. Richtet jemand einen Anspruch an Sie, weil Ihr Kind beispielsweise mit dem Roller gegen ein parkendes Auto gefahren ist, kann Ihre Versicherung Ihnen helfen, die Schadensregulierung abzuwehren.

Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung macht nur Sinn, wenn Sie auch Ihren Bedarf versichert haben. Beispiel: Sie werden gekündigt, wollen sich wehren, aber Berufsrechtschutz ist in Ihrer Police ausgeschlossen – dann zahlt die Versicherung nicht. Sie können verschiedene Bausteine versichern, zum Beispiel Mietrechtsschutz. Langjährige Kunden dabei können sparen, indem Sie eine Selbstbeteiligung in den Vertrag mit aufnehmen. Oft ist der erste Fall dann trotzdem frei. Familienstreitigkeiten sind übrigens immer ausgeschlossen.

Reiserücktritt

Storniert ein chronisch Kranker seine Reise, ist es leider in den meisten Fällen so: Die Versicherung zahlt nicht. Tipp: Waren Sie sechs Monate nicht in Behandlung, sondern nur zur Kontrolle, können Sie sich das vom Arzt bestätigen und im Ernstfall doch noch einen Anspruch geltend machen. Achtung: Ist die Reise bereits angetreten, haben Sie nur einen Anspruch, wenn auch der Reiseabbruch mitversichert ist!

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