Inkasso-Briefe, Phishing: Die fiesen Tricks der Betrüger

Inkasso-Briefe, Phishing: Die fiesen Tricks der Betrüger

Vom Inkasso-Schwindel bis zur Internet-Abzocke: Verbrecher werden immer gewiefter und finden täglich neue Möglichkeiten, an unser Geld zu kommen. Wie kann man daher falsche von echten Forderungen unterscheiden? Über die fiesen Maschen von Abzockern und wie Sie sich schützen.

Mehr als die Hälfte der versendeten Forderungen sind unberechtigt. Überprüfen Sie als ersten Schritt das Unternehmen.© picture alliance
Mehr als die Hälfte der versendeten Forderungen sind unberechtigt. Überprüfen Sie als ersten Schritt das Unternehmen.

Eine E-Mail von einem Inkassobüros besagt nicht Gutes. Die Forderungen sind meist immens, und eine Drohung ist auch enthalten. Vorsicht! Das ist aller Voraussicht nach eine Fälschung. Derzeit beschweren sich darüber immer mehr Verbraucher über das massive und einschüchternde Verhalten von Betrügern. Wie Sie Fakes erkennen und wie Sie am besten handeln:

Wie erkenne ich gefälschte Inkasso-Briefe?

Mehr als die Hälfte der versendeten Forderungen sind unberechtigt. Viele Verbraucher bekommen jedoch einen Riesenschreck und zahlen. Tun Sie das auf keinen Fall! Wenn Sie einen Inkasso-Brief bekommen, dann

  1. bewahren Sie erstmal Ruhe.
  2. checken Sie, ob Ihre Rechnungen alle bezahlt sind oder noch etwas offen ist.

Es ist wie mit Gewinnspielen: Wenn man an keinem teilgenommen hat, kann man auch nichts gewinnen. Wenn alle Rechnungen bezahlt sind, kann es auch keine offenen Forderungen geben.

Häufig erkennen Sie falsche Inkasso-Briefe schon daran, dass E-Mail-Adresse und Betreff unprofessionell aussehen. Das zieht sich meist durch die ganze E-Mail (bsp. fehlende Aktenzeichen, Auftraggeber, Forderungsgrund, Kostenaufschlüsselung, Tippfehler). Weiter erkennt man Fälschungen vielfach daran, dass das Geld auf Konten in Rumänien oder Bulgarien überwiesen werden soll. Außerdem wird oft mit Gerichtsvollziehern oder sogar einem Haftbefehl gedroht. Das ist aber grundsätzlich erst mit einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil möglich. Außerdem: Überprüfen Sie das Unternehmen. Das Gesetz schreibt vor, dass auch Inkassobüros registriert sein müssen. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie schauen, ob die Firma gelistet ist. Bei gefälschten Schreiben stimmt meistens gar nichts – das heißt, auch die Forderungen sind frei erfunden.

In diesen Fällen: Mail löschen oder gleich an die Polizei weiterleiten. ANHÄNGE NIE ÖFFNEN!

Sie haben keine Mahnung im Vorwege erhalten?

Falls Sie doch Rechnungen übersehen haben und sich ein Inkassobüro nun an Sie wendet, kann das seine Berechtigung haben. Wenn in einer Rechnung ein Zahlungsziel von beispielsweise 30 Tagen steht, muss die Firma keine Mahnung schicken, wenn das Geld nicht eingegangen ist. Sie kann die offene Rechnung sofort an einen Inkasso-Dienst weiterreichen. Im Gegensatz zu Mahngebühren, die höchstens zwei bis drei Euro betragen, sind die Inkasso-Gebühren enorm hoch. Teils sind sie höher als der eingeforderte Betrag. Was die Firmen verlangen dürfen, ist leider nicht gesetzlich festgelegt. Manche Firmen, Arztpraxen und Co. weisen der guten Form halber in ihrer Rechnung darauf hin, dass, wenn Sie nicht zahlen, die Angelegenheit direkt an ein Inkassobüro übergeben wird. Darüber mag man sich ärgern: Es gibt allerdings viele Menschen und Betriebe, die eine schlechte Zahlungsmoral haben. Gerade kleinere Firmen können durch ausstehende Rechnungen selbst ins Schlingern geraten. Durch die Beauftragung von Inkassobüros will man den Bürokratie- und Zeitaufwand für die Eintreibung von ausstehenden Forderungen in der eigenen Firma gering halten.

Wie wehrt man sich?

Am besten sollte man sich Rat bei der Verbraucherberatung holen. Dort gibt es nicht nur den Inkasso-Check, der besagt, ob die Forderung berechtigt ist. Es gibt auch Infos zu Richtwerten über die angemessene Höhe von Gebühren. So wird etwa vorgeschlagen, für eine Forderung von 250 Euro höchstens 45 Euro an Gebühren zu zahlen. Die Erklärung für die Kürzung sollte man der Firma zusenden, natürlich zahlen und dann erst mal abwarten.

Und was ist Phishing?

Beim sogenannten Phishing versuchen Gauner mit gefälschten Webseiten, E-Mails von Banken und Unternehmen oder Kurznachrichten, an Ihre Daten heranzukommen. Die Phishing-Mails sehen oft täuschend echt aus. Falls Sie unsicher sind, ob Sie eine Phishing-Mail bekommen haben, loggen Sie sich über die Original-Seite im Browser ein und checken in Ihrem Konto, ob die Forderung echt ist. Wenn Sie immer noch unsicher sind: Schreiben oder rufen Sie das Institut an, von dem die E-Mail oder die SMS stammen soll – erkundigen Sie sich, ob es eine Nachricht an sie rausgeschickt hat. Dazu kann man nur raten, denn 

1. damit sichern Sie sich zu 100 Prozent ab.
2. das Unternehmen wird über kurzierende Phising-Attakten informiert und kann Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Wenn sich Vorfälle häufen, gehen häufig auch Warnschreiben der betroffenen Insitute raus. 

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