Scheidung: Ablauf des Scheidungsverfahrens und die 10 größten Scheidungsirrtümer

Scheidung: Ablauf des Scheidungsverfahrens und die 10 größten Scheidungsirrtümer

Lief es in der Ehe schon länger nicht mehr rund, folgen meist Trennung und Scheidung. Ablauf des Scheidungsverfahrens und weitere wichtige Fragen stehen nun unbeantwortet im Raum. Viele Irrtümer kursieren über das Thema - wir klären die wichtigsten.

Scheidung: Ablauf und die wichtigsten Irrtümer© iStock
Eine Scheidung ist nicht selten großer brürokratischer Aufwand

Scheidungsirrtümer

IRRTUM 1:

Die Kinder bleiben auf jeden Fall bei der Frau

Wo die Kinder in Zukunft wohnen, entscheidet nicht ein Partner allein. Beide Eltern behalten nach der Scheidung das Sorgerecht. Wenn sich die Eheleute nicht einig werden, entscheidet das Familiengericht über das Kindeswohl.

IRRTUM 2:

Wer nichts verdient, muss keinen Unterhalt zahlen

Stimmt nicht. Denn es kommt durchaus eine Unterhaltsverpflichtung aufgrund eines fiktiven Einkommens in Betracht. Dabei wird das Gehalt berechnet, das man verdienen könnte, wenn man sich um Arbeit bemühen würde.

IRRTUM 3:

Wer reich heiratet, hat ausgesorgt

Früher war das vielleicht mal so, aber das hat sich geändert. Denn per Gesetz ist jeder verpflichtet, für sich selbst zu sorgen. Nur in bestimmten Fällen, beispielsweise wegen Kindesbetreuung, Alter oder schlechter Gesundheit gibt es nachehelichen Unterhalt.

IRRTUM 4:

Bis zur Scheidung darf ich alles ausgeben, was ich will

Keine gute Idee, denn Sie müssen das Geld wieder zurückzahlen. Grundsätzlich dürfen zwar beide Partner über das gemeinsame Konto verfügen, aber nur in „angemessenem Maß“. Das Beste ist, das Vermögen so schnell wie möglich auf zwei Konten aufzusplitten.

IRRTUM 5:

Bei einer Scheidung regelt das Gericht alles

Das Gericht kümmert sich in der Regel nur um den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Weitere Fragen regeln die Richter nur, wenn ein Antrag gestellt wird. Dazu gehören Unterhaltszahlungen, Besuchsrechte und Aufenthaltsort der Kinder.

IRRTUM 6:

Ohne Unterhalt, kein Besuchsrecht beim Kind

Falsch. Besuchs- und Unterhaltsrecht stehen in keinem gesetzlichen Zusammenhang. Laut Gesetz ist das Besuchsrecht im Übrigen nicht in erster Linie als Recht des Vaters zu verstehen, sondern als Recht des Kindes. Kinder haben nämlich ein Anrecht auf beide Elternteile – ob mit Geld oder ohne.

IRRTUM 7:

Wer die Wohnung behält, zahlt auch die Miete

Könnte man meinen, stimmt aber nicht. Eheleute sind dem Vermieter gegenüber Gesamtschuldner. Das heißt: Der Vermieter kann die Miete auch vom  Partner fordern, der gar nicht mehr in der Wohnung wohnt.

IRRTUM 8:

Mir steht ein Umgangsrecht für den Hund zu

Zwar haben ein paar Richter bereits so entschieden, aber darauf verlassen sollte man sich nicht: Denn bei einer Scheidung ist der Hund dem Hausrat zuzurechnen, und das bedeutet meist, dass das Familiengericht entscheidet, wo der Hund leben wird.

IRRTUM 9:

Was ich mit in die Ehe gebracht habe, gehört mir

Das kann man so pauschal nicht sagen. Das eigene Sofa bleibt zwar das eigene Sofa, aber: Schwierig wird es, wenn ein Gegenstand, wie etwa der Fernseher, inzwischen ersetzt wurde. War diese Neuanschaffung teurer als das alte Gerät, wird sie zum Eigentum beider Eheleute und muss, falls es bei der Trennung zum Streit kommt, verkauft werden, um den Erlös zu teilen.

IRRTUM 10:

Eine Scheidung kostet mehrere Tausend Euro

Kommt darauf an. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich ganz nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Der wird aus dem Einkommen der Ehepartner und deren Vermögen ermittelt. Beispiel: Wenn die Eheleute jeweils 1.500 Euro netto monatlich verdienen und ansonsten kein weiteres Vermögen besitzen, fallen etwa 1.600 Euro für den Anwalt an. Die Gerichtskosten betragen ca. 400 Euro. Dann ist man bei Gesamtkosten von 2.000 Euro.

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