
Wenn das Einkommen hinten und vorne zum Leben nicht ausreicht, suchen viele einen Nebenjob, um monatlich über die Runden zu kommen. Die Zahlen sind alarmierend: Gab es 2003 noch 1,16 Millionen Menschen mit Nebenjobs sind es jetzt mehr als doppelt so viele. Die meisten so genannten Patchwork-Jobber arbeiten im Einzelhandel und im Gastgewerbe.
Wer ist vom Phänomen Nebenjob betroffen?
Die Mehrheit der Nebenjobber sind Frauen, da sie öfter in schlecht bezahlteren Berufen arbeiten, als Friseurin, Floristin oder Pflegekraft. Zudem sind viele Teilzeitkräfte und alleinerziehende Mütter betroffen. Aber auch Rentner, Studenten und sogar Wissenschaftler brauchen vermehrt Nebenjobs.
Was kann helfen?
Ob die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde daran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Sechs Millionen Arbeitnehmer werden unter diesem Limit bezahlt, so das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Doch Experten warnen, dass viele Chefs den Mindestlohn mit Tricks wie unbezahlten Überstunden aushebeln werden. Der Nebenjob-Trend bleibt daher wohl auch in Zukunft bestehen.
Patchwork-Jobber: Was darf ich, was nicht?
Kann ich einfach so mit einem Nebenjob etwas dazuverdienen?
Grundsätzlich hat jeder das Recht auf einen Nebenjob bzw. einen Zweitjob. In den meisten Arbeitsverträgen ist allerdings vorgeschrieben, dass man seinen Arbeitgeber über einen Nebenverdienst informieren muss.
Darf der Chef die Nebentätigkeit überhaupt verbieten?
Im Regelfall kann Ihr Arbeitgeber nichts gegen einen Nebenjob einwenden. Ausnahme ist nur, wenn die Ausübung des Nebenjobs seine Interessen gefährdet, also wenn Sie zum Beispiel zusätzlich bei der Konkurrenz arbeiten oder nachts als Kellnerin tätig sein wollen und sich daher tagsüber vor Müdigkeit nicht mehr auf die Haupttätigkeit konzentrieren können.
Wie viel darf ich pro Woche maximal arbeiten?
Mehr als insgesamt 48 Stunden pro Woche darf man nicht arbeiten - Haupt- und Nebenjob zusammengezählt.
Gibt es eine Grenze, wie viel ich dazuverdienen darf?
Wer einen sozialversicherten Hauptjob hat, für den ist ein einziger Minijob nebenher erlaubt. Dort dürfen bis zu 450 Euro pro Monat steuerfrei kassiert werden. Abgaben dafür zahlt in der Regel nur der Arbeitgeber. Beschäftigungen mit höheren Einkünften sind dagegen – wie der Hauptjob – sozialversicherungspflichtig und müssen auch versteuert werden.
Darf ich meinen Urlaub für den Nebenjob verwenden?
Da der Urlaub zur Erholung genutzt werden soll, ist eine Nebentätigkeit in dieser Zeit im Allgemeinen nicht möglich. Aber: Hat der Chef einen dauerhaft ausgeübten Nebenjob erlaubt, darf der auch im Urlaub weitergeführt werden. Er kann allerdings dann nicht noch aufgestockt werde