Minijob: Was muss ich wissen?

Minijob: Was muss ich wissen?

Ob als Hauptbeschäftigung oder Nebenjob: Fast 7 Millionen Deutsche sind geringfügig angestellt. Manche wollen sich mit einem Nebenjob die Urlaubskasse aufbessern – andere kommen schlichtweg nicht ohne über die Runden. Was macht das Modell Minijob reizvoll?

Regeln und Gesetze: Was dürfen Sie und was dürfen Sie nicht, wenn Sie einen Mini-Job ausüben© Fotolia/stockWERK
Regeln und Gesetze: Was dürfen Sie und was dürfen Sie nicht, wenn Sie einen Mini-Job ausüben

Was macht einen Minijob überhaupt zum Minijob?

Die Gehaltsgrenze. Man darf nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Minijobber können im Grunde in allen Branchen arbeiten – gewerblich oder in privaten Haushalten. Die beliebtesten Branchen sind der Einzelhandel, wirtschaftliche Dienstleistungen und Gastgewerbe. Frauen arbeiten zum Beispiel häufig als Verkäuferin, Kellnerin oder Haushaltshilfe.

Darf ich auch minijobben, wenn ich Vollzeit arbeite?

Jeder kann einen Minijob annehmen – sogar Rentner. Allerdings müssen sich Angestellte das Einverständnis von ihrem Chef holen. Das geht mündlich oder noch besser schriftlich. Der Arbeitgeber kann den Minijob verbieten, wenn die Tätigkeit den Interessen des Unternehmens entgegensteht. Zum Beispiel, wenn Sie bei der Konkurrenz anfangen möchten oder wegen der Arbeitszeiten des Minijobs nur noch schlaftrunken zur Arbeit erscheinen würden.

Wie wird mein Minijob-Gehalt denn versteuert?

Das Gute: Auf einen Minijob müssen Sie gar keine Steuern zahlen – denn Sie bleiben mit Ihrem Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze. Seit 2013 sind allerdings auch Minijobber rentenversicherungspflichtig. Sie können den Zahlungen zwar widersprechen. Wir empfehlen aber, gerade bei gewerblichen Jobs in die Rentenkasse einzuzahlen – denn der Prozentsatz für den Arbeitnehmer liegt nur bei 3,7 Prozent. Der Vorteil: So sammeln Sie mehr Versicherungsjahre – und für langjährig Versicherte gibt es diverse Rentenvorteile.

Gibt es ein Limit an Minijob-Arbeitsstunden?

Theoretisch nicht. Aber seit der Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro kommt man bei mehr als 53 Arbeitsstunden automatisch über die 450-Euro-Grenze.

Darf ich auch mehrere Minijobs haben?

Ja. Das ist aber nicht immer sinnvoll: Haben Sie eine Vollzeitstelle, werden ab zwei zusätzlichen Minijobs automatisch alle Gehälter zusammengerechnet und besteuert – auch wenn die Nebenjobs zusammen weniger als 450 Euro abwerfen. Arbeiten Sie nicht Vollzeit, können Sie so viele Minijobs haben, wie Sie möchten. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen – sonst zahlen Sie Abgaben.

Wie und wo kann ich einen Minijob anmelden?

Sie als Arbeitnehmer müssen gar nichts tun. Der Arbeitgeber meldet seine Angestellten bei der Minijob-Zentrale an. Aber Achtung: Sie müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

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