
Und zeigt: Mietärger ist so aktuell und bedeutend wie kaum eine andere Sache. Es geht um Kündigungen, um unzumutbaren Lärm, falsche Betriebskosten oder aber auch Beanstandungen der Mietsache. Und da ein Gang zum Gericht meist ärgerlich und teuer ist, klären wir die wichtigsten Fragen schon mal hier. Immer gut zu wissen, welche Rechte Sie haben, welche Urteile es gibt, und wie man am besten mit dem Vermieter oder der Verwaltung verhandelt. So sparen Sie sich eine Menge Nerven, und es klappt auch wieder mit dem Nachbarn.
Muss ich Kinderlärm immer hinnehmen?
Spielen die Nachbar-Kinder im Garten Weltuntergang? Oder toben sie in genau der Stunde durch die Wohnung, in der Sie sich konzentrieren müssen? Tja, leider Pech gehabt. Denn: Kinderlärm muss akzeptiert werden. Das sieht auch der Bundesgerichtshof so und sprach ein Urteil (BGH, Az.: VIII ZR 197/14).
• Tipp: Reden Sie mit der Familie. Betonen Sie zunächst Ihr Verständnis. Aber weisen Sie auch auf Ihre Situation hin. Vielleicht ist es ja möglich, sich auf so genannte spielfreie Zeiten am Tag zu einigen, in denen Sie garantiert Ihre Ruhe haben.
Darf der Nachbar auf dem Balkon rauchen?
Werden Sie als Mieter ständig draußen vom Zigarettenrauch von nebenan belästigt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Zwar ist es so, dass das Rauchen auf Balkon und in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Allerdings nur, wenn es die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Tut es das doch, können die auf Unterlassung klagen. Im aktuellen Fall fürchtete ein Ehepaar, vom Zigarettenqualm der Nachbarn unter ihnen gesundheitliche Schäden davonzutragen. Der Bundesgerichtshof gab ihnen recht. Die Richter sprachen ihnen sogar rauchfreie Zeiträume zu (BGH, Az.: V ZR 110/14).
• Tipp: Fühlen sich die Nachbarn erheblich gestört, kann das Rauchen auch ein Kündigungsgrund sein.
Dürfen Nachbarn laut TV schauen?
In einem Mehrfamilienhaus ist Rücksicht besonders wichtig. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt die sogenannte Nachtruhe. Außerhalb dieser Zeit darf der Fernseher oder die Musik nicht über die Zimmerlautstärke hinausgehen. Das heißt: Die Geräusche dürfen in der Nachbarwohnung nicht lauter zu hören sein als ganz normale Wohngeräusche (LG Hamburg, Az.: 317 T 48/95).
• Tipp: Bitten Sie zunächst Ihren Nachbarn, die Lautstärke zu drosseln. Tut er das nicht, können Sie ein Lärmprotokoll anfertigen und dieses bei Ihrem Vermieter einreichen.
Schimmel: Kann ich die Miete mindern?
Bei Mängeln in der Wohnung muss der Vermieter einschreiten. Das heißt: Er muss sofort informiert werden. Und erst wenn er den Mangel nicht behebt, darf die Miete gemindert werden (BGH, Az.: VIII ZR 330/09). Wichtig: In der Regel ist der Vermieter in der Beweispflicht. Hat er bewiesen, dass keine baulichen Mängel vorliegen, muss dann der Mieter nachweisen, dass der Schimmel nicht durch sein Verhalten entstanden ist.
• Tipp: Liegt die Ursache in der Bausubstanz, ist eine Minderung von 20 Prozent möglich.
Eigenbedarf: Bin ich jederzeit kündbar?
Leider ja. Auch wenn Sie gerade erst eingezogen sind (BGH, Az.: VIII ZR 154/14). Der Grund für die Kündigung muss allerdings ausreichend konkret sein. Das heißt, die Eigenbedarfsperson muss identifizierbar sein, das Interesse an der Wohnung dargelegt werden. Aber: Nicht alles muss offengelegt werden. Der Name des Lebensgefährten z. B., der mit einzieht, kann verschwiegen werden (BGH, Az.: VIII ZR 284/13).
• Tipp: Reden Sie mit dem Vermieter. Er kann Ihnen mehr Zeit lassen, sich etwas Neues zu suchen
Ist ständiges Grillen im Garten erlaubt?
Die Nachbarn qualmen immer alles mit ihrem Grill voll. Das nervt. Allerdings ist es grundsätzlich erlaubt – auch auf dem Balkon und der Terrasse. Ausnahme: Wenn es im Mietvertrag ausdrücklich nicht gestattet ist. Dann droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung (LG Essen, Az.: 10 S 438/01).
• Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn – am besten vor der Grillsaison. Wer von Holzkohle auf Gas oder Elektro umstellt, produziert wesentlich weniger Rauch und Qualm.
Darf der Nachbar dauernd mähen?
Motorbetriebene Rasenmäher sowie Laubbläser und andere geräuschintensive Gartengeräte haben ein absolutes Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen. Plus: Werktags von 19 Uhr bis 7 Uhr müssen die meisten Teile im Schuppen bleiben (OLG Düsseldorf, Az.: 5 Ss OWi 149/95).
• Tipp: Ist Ihrem Nachbarn bewusst, wie sehr Sie sein Lärm stört? Schlagen Sie ihm feste Zeiten vor, an denen gemäht werden kann.
Schuhe im Treppenhaus: Ist das erlaubt?
Ein kurzes Abstellen der Schuhe, beispielsweise wenn diese nass geworden sind, ist erlaubt (AG Lünen, Az.: 22 II 264/00) und nicht von der Hausordnung zu untersagen. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich die Schuhe dauerhaft vor der Tür türmen oder ein aufgestelltes Regal Fluchtwege behindert. Wenn vom Vermieter erlaubt, kann aber auch ein kleines Schränkchen zulässig sein (AG Köln, Az.: 222 C 426/00).
• Tipp: Wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter, wenn Sie unsicher sind. So vermeiden Sie Krach mit Nachbarn.
Falsche Abrechnung: Was kann ich tun?
Die Nebenkostenabrechnung ist so eine Sache. Experten schätzen, dass jede zweite Aufstellung falsch ist. Beachten sollten Sie: Für das Jahr 2015 muss die Abrechnung vom Vermieter bis zum 31.12.2016 bei Ihnen eingegangen sein. Ist sie das nicht, brauchen Sie eventuelle Zusatzabschläge in der Regel nicht mehr zu bezahlen. Wichtig: Ihr Guthaben aber verfällt nicht. Und: Zweifeln Sie an der Zusammenstellung Ihres Vermieters, haben Sie das Recht auf Einsicht seiner Unterlagen. Sie dürfen Sie sogar kopieren und anschließend mit nach Hause nehmen (BGH, Az.: VIII ZR 78/05). Übrigens: Fehlt in dem Dokument der Verteilerschlüssel (BGH, Az.: VIII ZR 27/10) oder benutzt der Vermieter nicht nachvollziehbare Abkürzungen, verliert die Abrechnung ihre Gültigkeit (BGH, Az.: VIII ZR 295/07).
• Tipp: Schauen Sie sich die Abrechnungen ganz genau an. Falls Sie etwas nicht verstehen, rufen Sie Ihren Vermieter an. Und: Fragen Sie mal bei Ihren Nachbarn, vielleicht geht es ihnen ähnlich.