
Achtung, Werbeanrufe: Hörer auflegen, wenn Fremde anrufen!
Werbeanrufe nicht entgegenzunehmen oder aufzulegen, fällt vielen schwer, weil sie nicht unhöflich sein wollen. Sehen Sie die Nummer im Display, und kennen Sie diese nicht? Melden Sie sich nicht mit Namen! Oft wartet der Anrufer nämlich genau darauf, um Sie überhaupt erst korrekt ansprechen zu können.
Anrufer sperren lassen: Bei Werbeanrufen nicht zurückrufen!
Manchmal ruft ein Sprachcomputer an und bietet z.B. aufgrund eines vermeintlichen Gewinns um Rückruf - häufig unter einer teuren 0900-Telefonnummer. Ignorieren Sie das! Sie können sich die Nummer notieren und diese der Bundesnetzagentur mitteilen (rufnummernmissbrauch@bnetza.de). Diese kann die Telefonnummer abschalten und den Anrufer sperren lassen. Wer doch anruft, kann die Gebühren innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Telefonrechnung von seiner Bank oder Sparkasse zurückbuchen lassen und beim Telefonanbieter schriftlich reklamieren.
Niemals Zugangsdaten fürs Konto herausgeben!
Die wird z.B. für eine angebliche direkte Auszahlung eines Gewinns angefragt. Oder die Bank meldet sich angeblich, um die Zugangsdaten zu überprüfen. Ein Bankmitarbeiter wird nie nach Ihrer Telefon-PIN, Online-PIN oder TAN fragen, so der Bankenverband! Vermuten Sie, dass Ihre Online-Banking- oder Telefon-Banking-PIN in fremde Hände geraten ist? Ändern Sie umgehend die Zugangsdaten und informieren Sie die Bank.
Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten
Dennoch können im Rahmen dieser unerwünschten Werbeanrufe wirksame Verträge abgeschlossen werden! Fechten sie ungewollt abgeschlossene Verträge schriftlich wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem haben Sie als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht - machen Sie davon Gebrauch.
Extra-Tipp
Geben Sie Ihre Telefonnummer nicht zu leicht heraus! Werbeanrufe sind nur zulässig mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Oft gibt man diese leichtfertig beim Ausfüllen eines Formulars. Unerwünschte Werbung: Bitten Sie den Anrufer, Sie von der Liste zu streichen!