
Patrick M. aus Gundelfingen fragt:
Meine Frau und ich sind immer früh dran mit Urlaub buchen. Noch haben aber nicht alle Kollegen ihre Wünsche für 2017 abgegeben und der Chef sagt, er müsse erst die Wünsche der Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern berücksichtigen. Haben Eltern denn immer Vorrang?
Antwort:
Schon. Der Arbeitgeber sollte besondere Rücksicht auf Eltern mit schulpflichtigen Kindern nehmen. Mindestens einmal im Jahr in den Ferien sollten diese gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub machen können. Wünsche anderer Arbeitnehmer darf der Chef deshalb zurückstellen. Sie werden deshalb wohl so lange warten müssen, bis der Urlaub für die ganze Abteilung geplant ist.
Besonders beliebt sind die Feiertage um Ostern und Pfingsten, da man dort für zwei freie Wochen zwei Tage weniger Urlaub einreichen muss. Wollen kinderlose Arbeitnehmer solche Urlaubsbrücken bauen, haben sie aber oft das Nachsehen.
Allerdings haben Eltern keinen Anspruch darauf, ihren gesamten Urlaub in die Ferienzeit zu legen. Tipp: Ein Urlaub außerhalb der Schulferien wird leichter genehmigt und ist dazu noch günstiger.