
Gerade wenn es draußen knackekalt ist, wollen wir drinnen nicht auch noch frösteln. Ganz wichtig bei Mängeln in der Wohnung: sofort den Vermieter benachrichtigen. Reagiert der nicht, können wir eine Mietminderung verlangen. Wie viel jeweils drin ist, hat der Rechtsanwalt Daniel Halmer vom Mieterportal www.wenigermiete.de für Sie zusammengetragen.
Warmwasser dauert zu lange
Bis zu 10% Mietminderung
Wegen kalter Leitungen und längerer Aufheizzeiten passiert es jetzt häufiger, dass es länger dauert, bis warmes Wasser kommt. Verstreichen mehr als zehn Sekunden oder laufen mehr als zehn Liter kaltes Wasser vor, können Mieter eine Reduzierung der Miete von bis zu zehn Prozent einfordern. Fällt das Warmwasser einmal ganz aus, sind sogar 15 Prozent und mehr Minderung drin.
Bei Zugluft durch Fenster
Bis zu 15% Mietminderung
Führen undichte Fenster zu Zugluft und Wärmeverlust in den Räumen, kann der Mieter bis zu 15 Prozent Reduzierung der Miete einfordern. Übrigens: Der Vermieter ist in jedem Fall dazu verpflichtet, für eine Abdichtung der Fenster zu sorgen, und zwar unabhängig vom Alter des Gebäudes.
Heizung macht Geräusche
Bis zu 15% Mietminderung
Wenn von der Heizungsanlage Pump- oder Klopfgeräusche ausgehen, berechtigt das zu einer Mietminderung bis zu 15 Prozent. Achtung: Das Gluckern von Heizungen in der Wohnung berechtigt nicht zu weniger Miete – Grund ist meist eine fehlende Belüftung. Fällt die Heizung ganz aus, sind bis zu 70 Prozent an Mietminderung drin. Die Höhe hängt davon ab, wie kalt es in der Wohnung wird.
Räume nicht warm genug
Bis zu 20% Mietminderung
Im Wohnbereich wie Küche, Bad, Wohnzimmer muss der Vermieter eine Mindesttemperatur von 20-22 Grad sicherstellen. Schon wenn die Heizungsanlage diese Temperatur um ein bis zwei Grad verfehlt, stehen Mietern hier bis zu 20 Prozent an Mietminderung zu. Wenn Heizung und Warmwasser gleichzeitig komplett ausfallen, ist für den entsprechenden Zeitraum 100 Prozent Minderung drin.
Es bildet sich Schimmel
Bis zu 100% Mietminderung
Oft entsteht Schimmel in Wohnungen durch fehlerhaftes Lüften. Sind allerdings Baufehler dafür verantwortlich, kann der Mieter eine Mietminderung einfordern. Die Höhe hängt davon ab, welche Räume betroffen sind und ob eine Gesundheitsgefährdung vom Schimmel ausgeht. Wenn er in allen Zimmern auftritt, sind bis 100 Prozent Mietminderung drin.
Extra-Tipp: Hier finden Sie Hilfe
Sie sind sich unsicher, was Ihnen bei einem Wohnungsmangel zusteht und welche Rechte Sie haben? Wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale oder an einen Mietverein in Ihrer Nähe. Adressen: www.mieterbund.de